Kneipenbesuch mit bösen Folgen

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Mit dem Schnapsglas zerbrach eine Männerfreundschaft: Ein betrunkener 24-Jähriger hatte es einem Freund in einem Zeiler Gasthaus ins Gesicht geworfen. Der Richter verurteilte ihn wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer Geldstrafe.

Das wäre fast ins Auge gegangen: Das zerbrochene Schnapsglas verfehlte das Auge des Opfers nur um zwei Zentimeter. Der 23-Jährige aus dem Landkreis Haßberge hatte Glück, dass sich die scharfen Kanten genau zwischen seine Augen bohrten. Das Blut lief daraufhin in Strömen und die Wunde musste im Krankenhaus behandelt werden. Geblieben ist eine Narbe - und das Ende einer Freundschaft.

An den Vorfall in der Nacht des 14. Novembers 2012 will sich der 24-jährige Angeklagte nicht mehr erinnern können. "Mein Kumpel hat es mir später gesagt, ich habe davon nichts mitbekommen", erzählte der Handwerker dem Amtsrichter.

Hackedicht und sturzbetrunken

Roland Wiltschka bekam auf Nachfrage eine lange Liste von Alkoholika aufgezählt.
Vor und während des Kneipenbesuchs in Zeil will der junge Mann mindestens fünf Bier, fünf Whiskey-Cola, drei Jägermeister und einige Pfefferminzliköre intus gehabt haben. "Hackedicht", kommentierte Roland Wiltschka den Konsum trocken.
Auch der Geschädigte selbst, der vor Gericht als Zeuge aussagte, beschrieb den Angeklagten als sturzbetrunken. Er habe sich kaum noch auf dem Stuhl halten können. Weil der 24-Jährige im Suff begonnen habe, mit Servietten und Strohhalmen zu werfen und "auf den Boden zu rotzen", habe er ihm die Flasche Bier abgenommen, die er noch in sich hineinkippen wollte.

Doch damit brachte der nüchterne 23-Jährige den Betrunkenen in Rage. Er schnippte zwei Schnapsgläser auf den Boden, die der Geschädigte - zerbrochen - wieder aufklaubte und auf den Tisch zurückstellte.
Ein Fehler, wie sich im Nachhinein herausstellte. Denn wenige Minuter später nahm sich der 24-Jährige ein kaputtes Glas, zielte und warf es seinem gegenüber sitzenden Begleiter aus dem Handgelenk ins Gesicht. "Ich glaube, er hat gar nicht realisiert, was der da angestellt hat", berichtete der Geschädigte vor Gericht.

Halbherzige Entschuldigung

Ärgerlich wurde der 23-Jährige erst, als sich der andere einige Tage später weigerte, ihm die Arztkosten zu erstatten. 28 Euro forderte er, zehn hat er bekommen. Außerdem stritt der Angeklagte ab, das Glas geworfen zu haben.

"Ich habe zu ihm gesagt, dass er froh sein soll, dass ich ihn nicht anzeige. Darauf meinte er, dass er die paar Euro auch noch übrig hat", erzählte der Geschädigte. Es werden dann auch ein paar Euro mehr. Der Angeklagte wurde zu 75 Tagessätzen zu je 40 Euro wegen fahrlässigen Vollrausches verurteilt. Staatsanwältin Antje Raschka hatte 120 Tagessätze gefordert. Davor war die Anklage von "gefährlicher Körperverletzung" in "fahrlässigen Vollrausch" geändert worden, da sich der Angeklagte scheinbar wirklich an nichts erinnern konnte.

Er entschuldigte sich zwar vor Gericht bei seinem ehemaligen Freund. Echte Reue war dabei aber nicht zu spüren. "Was haben Sie denn für eine Rechtsauffassung?", nahm sich Richter Roland Wiltschka den jungen Mann abschließend zur Brust. "Seien Sie froh, dass der Geschädigte kein Schmerzensgeld von Ihnen verlangt."
Auch die Staatsanwältin hatte noch einen guten Rat parat: "Man sollte nicht so viel trinken, wenn man es nicht verträgt."