Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen 19-Jährigen wegen Beleidigung und Vortäuschens einer Straftat.
Weil ein 19-jähriger Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis nicht verkraftete, dass sich seine Freundin von ihm getrennt hatte, beleidigte er sie per Whatsapp-Nachricht mit dem Wort "Bitch" (Hündin). Auch täuschte er durch einen Notruf bei der Polizei eine Straftat vor. Der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand zu seinem Strafprozess vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts in Haßfurt erschienen war, wurde zu einer Geldauflage verurteilt.
Das Ganze passierte im Februar vergangenen Jahres nach einer Faschingsfete. Der Angeklagte: "Ja, da war ich schlecht drauf, weil meine Freundin eine Woche vorher mit mir Schluss gemacht hatte." Auch eine Meldung, es würden in einer Wohnung Betäubungsmittel konsumiert, habe er über den Notruf an die Polizei abgesetzt, räumte der Beschuldigte ein. Einen zweiten Notruf mit gleicher Anschuldigung, wie in der Anklage dargelegt worden war, habe jedoch ein anderer mit seinem Handy vorgenommen, verteidigte sich der 19-Jährige.
Jedenfalls warf ihm Staatsanwalt Patrick Keller vor, eine Beleidigung begangen und eine Straftat vorgetäuscht zu haben. "Mir ist klar, dass das falsch war", gestand der 19-Jährige. Eigentlich könne er sich auch gar nicht so richtig erinnern, sagte er. Er sei halt gekränkt gewesen, da sich seine Freundin von ihm getrennt habe.
Bisher ist der Angeklagte im Bundeszentralregister dreimal eingetragen. Beleidigung, Nachstellung und Körperverletzung mit Nötigung stehen dort.
Der Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich vom Jugendamt Haßberge erklärte vor Gericht, dass alles, was der Angeklagte bisher gemacht habe, mehr oder weniger "Kindereien" gewesen seien. Eine Lehre habe er abgebrochen, und bei ihm seien erhebliche Reifedefizite erkennbar. Überhaupt sei es fraglich, ob es weiterhin bei ihm beruflich klappe, auch wenn ihm ab September 2019 eine Lehre in Aussicht gestellt wurde. Heinrich schlug eine Geldauflage für den Angeklagten vor.
Der Staatsanwalt beantragte für den Heranwachsenden eine Geldauflage von 1000 Euro. "Es geht beim nächsten Mal in Richtung Jugendarrest, da es langsam heftig wird", machte er deutlich. Auf ein letztes Wort verzichtete der Angeklagte. Richter Martin Kober verurteilte den 19-Jährigen zu einer Geldauflage von 450 Euro, die er an den Jugendtreff in Ebern zahlen muss. "Solche Sachen sollten Sie sich künftig nicht mehr erlauben", mahnte Kober, weil sonst ein Freiheitsentzug drohe. Das Urteil erlangte Rechtskraft.