Junge Frau muss für Drogengeschäft hinter Gitter

1 Min

Das Amtsgericht in Haßfurt ließ bei einer 22-jährigen Wiederholungstäterin keine Gnade mehr walten.

Es war ein ungewohntes Bild im Verhandlungssaal des Haßfurter Amtsgerichts, denn der Strafprozess wurde in Abwesenheit der Angeklagten durchgezogen. Möglich war dies, weil die junge Frau (22 Jahre) sich zwar telefonisch krankgemeldet, aber kein ärztliches Attest vorgelegt hatte. Damit war sie nicht ausreichend entschuldigt.

Trotz ihres noch jugendlichen Alters hat die Arbeitslose bereits neun Vorstrafen auf dem Kerbholz und stand bei der jüngst verhandelten Tat - sie verklopfte zwei Gramm Marihuana - unter laufender Bewährung. Jetzt kassierte sie erstmals drei Monate "Vollpension" hinter schwedischen Gardinen. Sie muss in das Gefängnis, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

Weil der damalige Käufer des Stoffes, ein 26-jähriger Arbeiter, umfassend als Zeuge aussagte, konnte der Ablauf des am 31. Juni letzten Jahres abgelaufenen Drogengeschäftes ziemlich genau rekonstruiert werden. Die vereinbarte Übergabe sollte in einem kleinen Dorf in den Haßbergen hinter einem Sägewerk über die Bühne gehen. Ungewöhnlich war die vorgesehene Art der Bezahlung: Im Gegenzug, so die Übereinkunft, sollte die Verkäuferin für das Tütchen "Gras" einen 20-Liter-Kanister Dieselkraftstoff erhalten.

Doch die jungen Leute hatten die Rechnung ohne den Vater des Käufers gemacht. Der hatte irgendwie Wind von der krummen Sache bekommen und schritt energisch ein. Als der Senior - bei der jetzigen Verhandlung im Gericht saß er als Zuhörer im Raum - seinerzeit intervenierte, war der erste Teil des Geschäfts schon gelaufen: Sein Sohn hatte die Ware eingesteckt. Aber die Übergabe des Dieselkanisters konnte er unterbinden und die Drogenverkäuferin vom Hof jagen - wodurch die jetzt Angeklagte damals mit fast leerem Tank das Weite suchen musste.

Bereits im Herbst 2016 erhielt der Arbeiter, also der Marihuana-Käufer, einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft. Für den Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln sollte er demnach eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen. Er verzichtete auf einen Einspruch und überwies den Betrag. Damit ist der 26-Jährige rechtskräftig verurteilt und hatte nun als Zeuge vor Gericht kein Aussageverweigerungsrecht, da er sich selber mit seinen Angaben nicht mehr belasten konnte.

In seinem Plädoyer erklärte Staatsanwalt Thomas Heer, dass ein eindeutiges Handeltreiben mit Rauschgift vorliege. Rechtlich sei es unerheblich, dass die Beschuldigte keine Bezahlung für den Stoff erhalten habe. Er bezeichnete die junge Frau als Bewährungsversagerin und forderte eine dreimonatige Haftstrafe ohne Wenn und Aber.


Alte Geldstrafen nicht bezahlt

Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil der Strafrichterin Ilona Conver entsprach genau diesem Antrag. In ihrer Urteilsbegründung wies die Vorsitzende darauf hin, dass die Verurteilte zwei Geldstrafen aus vorangegangenen Prozessen nicht bezahlt hat. "Alles andere nützt nichts - jetzt ist Ende am Gelände", schloss die Richterin den Prozess.