Jugendliche verlor den Überblick bei Internetgeschäften

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Das Amtsgericht in Haßfurt. Symbolbild: Archiv
Das Amtsgericht in Haßfurt. Symbolbild: Archiv

Das Jugendgericht am Amtsgericht Haßfurt stellte ein Betrugsverfahren gegen eine junge Frau ein. Sie hat den Schaden inzwischen beglichen und bedauert ihren Fehler.

Einkaufen per Mausklick ist in. Die wenigsten denken daran, dass man dabei böse hereinfallen kann. Denn es ist üblich, im Vertrauen auf die Lieferung der Ware zuerst das Geld zu überweisen. So liefen auch im Februar dieses Jahres etliche Internetgeschäfte auf einer Plattform im Internet ab. In fünf Fällen versäumte eine Auszubildende, die von ihr angebotenen und von Interessenten bereits bezahlten Kleidersachen zu verschicken. Weil sie sich bislang noch nie etwas hatte zuschulden kommen lassen, stellte das Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt in einer Hauptverhandlung das Betrugsverfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 250 Euro ein.

Vom Jugendrichter Martin Kober gefragt, was sie sich eigentlich dabei gedacht habe, antwortete die junge Dame, dass sie im Frühjahr einfach den Überblick verloren habe. Sie hatte gleichzeitig etwa 30 bis 40 verschiedene Klamotten auf der Internetplattform angeboten.

Zudem, erläuterte die Heranwachsende ihre damalige Situation, sei sie im Umzugsstress gewesen, und auch mit ihrem Freund habe es einen Haufen Ärger gegeben. Da sei das Verschicken der Kleider, der Faschingskostüme und Stiefel irgendwie "untergegangen."

"Große Dummheit"

Die Angeklagte aus dem Kreis Haßberge machte einen reuigen Eindruck und unternahm nicht den Versuch, das Geschehen zu verharmlosen. Ihr Verteidiger Alexander Wessel verlas eine Erklärung, wonach sich seine Mandantin für die "große Dummheit" sehr schäme. Alle Geschädigten, sagte der Rechtsanwalt weiter, hätten zwischenzeitlich ihr Geld zurückbekommen. Alle fünf Fälle zusammengerechnet war ein Schaden von rund 120 Euro entstanden.

Den Ausführungen der Jugendgerichtshilfe war zu entnehmen, dass es sich bei dem Mädchen um eine ganz normale Jugendliche handelt. In ihrer jetzigen Ausbildung fühle sie sich ausgesprochen wohl. Sie habe in ihrem Heimatort einen festen Freundeskreis und ihre Eltern charakterisierten sie als zurückhaltend und sparsam. Momentan spare sie von ihrer mageren Ausbildungsvergütung für einen eigenen Führerschein.

Der Gerichtsvorsitzende und Staatsanwalt Bernd Lieb griffen die Anregung der Jugendgerichtshilfe auf, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen. Nicht unwesentlich für diese Entscheidung war die Tatsache, dass die Angeklagte noch nie etwas mit der Justiz zu tun hatte. Damit blieb der Angeklagten eine Verurteilung erspart und sie behält strafrechtlich ihre "weiße Weste". Die 250 Euro müssen bis spätestens 10. Januar 2015 an den Jugendtreff "Obendrin" in Ebern bezahlt werden.