Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte ein Ehepaar wegen Tierquälerei zu Bewährungsstrafen. Zu dem Tierschicksal gibt es eine Vorgeschichte.
Was im Lauf der mehr als sechsstündigen Verhandlung im Gerichtssaal des Haßfurter Amtsgerichts zur Sprache kam, war ausgesprochen starker Tobak. Ein Ehepaar, beide 62 Jahre alt, hielt fünf Perserkatzen - in einem Zimmer im Dachgeschoss ihres Hauses im Altlandkreis Ebern. Der Zustand der Tiere war erbärmlich: Fast alle hatten aufgrund von Darmparasiten und Würmern massiven Durchfall, dazu Katzenschnupfen, Fieber sowie eitrige und verklebte Augen. Dementsprechend eklig war der penetrante Geruch und in dem Zimmer lagen, weil es zu wenige Katzenklos gab, Kothaufen und Erbrochenes herum. Dabei war dem Paar erst kurz zuvor die Katzenhaltung gerichtlich untersagt worden. Strafrichterin Ilona Conver ahndete diesen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die festgestellte Tierquälerei mit einer sechs- sowie einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe für die Angeklagten.
Bei Hausdurchsuchung bemerkt
Die aufgezeigten Missstände traten bei einer Hausdurchsuchung am 1. März 2016 offen zutage. Damals rückten zwei Polizeibeamte und etliche Mitarbeiter des Veterinäramtes an, begleitet von einer Vertreterin der Tierschutzinitiative. Nachdem die Uniformierten dem Ehepaar den Durchsuchungsbefehl gezeigt hatten, bestritt die Frau, dass es Katzen im Haus gebe. Bei der Durchsicht von Raum zu Raum wurden die Ordnungskräfte im Dachgeschoss fündig: In einem zwischen 15 und 20 Quadratmeter großen Zimmer befanden sich zwei geschlechtsreife und nicht kastrierte Kater mit drei Katzenweibchen, ebenfalls nicht sterilisiert.
Die damals anwesende Amtstierärztin erklärte, dass sich die Tiere in einem "schlechten Pflege- und Gesundheitszustand" befanden. Ursächlich dafür sei neben der unzureichenden Pflege vor allem die Tatsache gewesen, dass kranke Tiere nicht zum Tierarzt gebracht worden seien und dass nur zwei Katzenklos aufgestellt waren. Da diese Klobehälter bereits Kot enthielten, hatten sich die Katzen andere Stellen auf dem Boden gesucht, um ihre Notdurft zu verrichten. "Mindestens" fünf Katzentoiletten, besser noch einige mehr, wären erforderlich gewesen, sagte die Veterinärin. Sie bezeichnete es als Fakt, dass die fehlende medizinische Versorgung als "erhebliche Vernachlässigung" anzusehen sei.
Nachdem die Amtspersonen die Miezen in Transportboxen mitgenommen hatten, landeten sie erst einmal bei einer Tierärztin im Maintal. Diese schilderte im Zeugenstand ihren damaligen ersten Eindruck: "Oh Gott, was haben die mir da gebracht!" Schnell war ihr klar, dass keiner der Stubentiger gesund war. Jedes einzelne Tier wurde gründlich untersucht und für alle ein individueller Therapieplan erstellt. Mehrere Tage mussten die vierbeinigen Patienten in der Tierarztpraxis bleiben. Auf Bitte des Veterinäramtes nahm danach die Tierschutzinitiative die aufgepäppelten Vierbeiner auf.
Kritik an Behörden
Die Beschuldigten selber gaben zwar zu, sich um die Katzen gekümmert zu haben, sahen sich ansonsten aber als Opfer der Justiz und der Aufsichtsämter, die, wie sie lauthals beklagten, "ein brutales Exempel an ihnen statuieren" wollten. Die Perser, erklärten sie wortreich, würden gar nicht ihnen, sondern einem befreundeten Mann aus Holland sowie dem Bruder der Angeklagten gehören. Sie beschrieben auch ihr Motiv, warum sie mit den kranken Tieren nicht zum Tierarzt gingen: "Bei denen geht es doch bloß ums Geschäft und nicht um die Tiergesundheit", behauptete der Angeklagte. Seine Ehefrau, die einen angeschlagenen Eindruck machte, schüttelte während des Prozesses immer wieder heftig mit dem Kopf.
"Blitzschneller Rückfall"
Staatsanwalt Daniel Heppt kreidete dem Ehepaar insbesondere an, dass sie trotz des rechtskräftigen Strafbefehls vom August 2015 mit einer Geldstrafe von insgesamt 4800 Euro sich nur wenige Monate später erneut Katzen zugelegt hatten. Wegen dieses "blitzschnellen Rückfalls" (Heppt) forderte er für die Frau eine Bewährungsstrafe von neun Monaten und für den Mann eine solche von sieben, verbunden mitlebenslangem Katzen-Halteverbot.
Die Rechtsanwältin Kerstin Rieger gab zu, dass die praktizierte Katzenhaltung sicherlich "nicht optimal" gewesen sei, und meinte, dass ihre Mandantin "überfordert" gewesen sei. Eine mehr als kurze und zeitlich vorübergehende Tierhaltung und insbesondere die Zucht sei aber nicht erwiesen, so die Verteidigerin. Zudem habe das Ehepaar aufgrund eines Zwangsgeld-Bescheides vom Landratsamt Haßberge bereits 3000 Euro bezahlt. Eine erneute Verurteilung wegen des Verstoßes gegen die angeordnete Tierhaltung wäre somit eine unzulässige Doppelbestrafung. Für die nicht artgerechte Haltung hielt die Anwältin eine Geldstrafe von 700 Euro für ausreichend.
Doch die Vorsitzende sprach in ihrer Urteilsbegründung von einer "tierquälerischen Haltung". Die Sichtweise der Verurteilten charakterisierte sie als "an den Haaren herbeigezogene Ausflüchte" und attestierte ihnen einen "gewissen Realitätsverlust". Dabei sah sie die Frau als treibende Kraft. Die geringfügig höhere Strafe für sie kam daher, weil sie einen Polizisten mit den Worten "Sie sind ein Arschloch - verpissen Sie sich" beleidigt hatte. Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig.