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Große Unterschiede: So hoch ist die Hundesteuer in Städten und Gemeinden im Landkreis Haßberge


Autor: Rebecca Vogt

LKR Haßberge, Montag, 09. November 2020

Die Stadt Königsberg erhöht zum kommenden Jahr ihre Hundesteuersätze. Der Fränkische Tag hat deshalb einen Blick auf die Unterschiede bei den Gebühren im Landkreis geworfen. Wie Ihre Kommune in Sachen Hundesteuer abschneidet, zeigt unser Überblick.


Rund 33 Euro müssen Hundebesitzer im Landkreis Haßberge im Schnitt für ihren Ersthund an Steuern zahlen. Das geht aus den aktuellen Hundesteuersätzen hervor, die der Fränkische Tag bei den Gemeinden und Städten im Kreis angefragt hat. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen sind mitunter erheblich. 

Spitzenreiter in Sachen Hundesteuer ist die Stadt Ebern. Dort werden jährlich 52 Euro an Steuern für den Ersthund fällig. Besonders günstig leben Hunde hingegen in Kirchlauter. Dort beträgt die Hundesteuer lediglich 16 Euro pro Jahr. Ein Unterschied von 36 Euro im Vergleich zur Stadt Ebern. Die anderen Landkreis-Kommunen bewegen sich innerhalb dieser Spanne. Ein Großteil verlangt Hundesteuersätze von 30 oder 40 Euro (siehe Grafik).

Hundesteuer steigt teilweise mit der Anzahl der Hunde

Die meisten Kommunen erheben auch für weitere Hunde die gleichen Steuersätze. In einzelnen Städten und Gemeinden steigt die Hundesteuer jedoch mit der Anzahl der Hunde. An der Spitze steht auch hier die Stadt Ebern. Für den Zweithund werden 70 Euro, für den Dritthund 85 Euro fällig. Auf dem zweiten Platz folgt die Stadt Eltmann mit Steuersätzen von 56 beziehungsweise 75 Euro. Der Ersthund kostet hier jährlich 40 Euro an Steuern.

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Für Kampfhunde wie zum Beispiel Pit-Bulls oder Rottweiler liegen die Steuersätze in der Regel deutlich höher. So auch in den Kommunen im Landkreis Haßberge. Spitzenreiter sind hier die Gemeinden Aidhausen und Untermerzbach. 600 Euro werden dort jährlich für die Haltung eines Kampfhundes an Steuern fällig. Dem stehen am unteren Ende der Liste die Gemeinden Theres und Wonfurt mit einem Steuersatz von je 240 Euro gegenüber.

In den Steuersatzungen der Kommunen sind in der Regel aber auch Ermäßigungen bei der Hundesteuer festgehalten. Für Hunde etwa, die einem Jäger bei der Berufsausübung dienen, fällt ein verringerter Steuersatz an. Das Gleiche gilt für Hunde, die in einer Einöde gehalten werden - einem Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 Meter von anderen Wohngebäuden entfernt sind.

Vergünstigungen bei Hunden aus dem Tierheim

Auch wer sich einen Hund aus dem Tierheim zulegt, zahlt zum Beispiel in der Stadt Haßfurt in den ersten beiden Steuerjahren nur rund die Hälfte des sonst üblichen Hundesteuersatzes, wie eine Mitarbeiterin auf Anfrage erklärt. Assistenzhunde wie beispielsweise Blindenhunde sind gänzlich von der Steuer befreit. Für Hundezüchter wiederum gelten ebenfalls gesonderte Steuerregeln.

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Wie der Hauptamtsleiter der Stadt Königsberg, Johannes Mücke, erklärt, greifen viele Kommunen bei der Hundesteuer angesichts der Komplexität des Themas auf die vom Freistaat Bayern bereitgestellte Mustersatzung zurück. Dieser hat jüngst eine neue Version der Satzung veröffentlicht, was die Stadt Königsberg veranlasste, ihre Hundesteuersatzung zu überarbeiten.

Ende Oktober hat der Königsberger Stadtrat die geänderte Fassung verabschiedet. Ab dem kommenden Jahr beträgt die Hundesteuer in der Kommune nun 50 statt bisher 40 Euro, bei den Kampfhunden 500 statt bisher 300 Euro.

Weiler in Königsberg: Von 20 auf 50 Euro Hundesteuer

Die bislang für Weiler geltende Regelung entfällt in der neuen Mustersatzung, wie Mücke berichtet. In einem Weiler, einer Ansiedlung von 300 oder weniger Menschen mit mehr als 500 Metern Entfernung von anderen Wohngebäuden, galt bislang ein um die Hälfte verminderter Steuersatz. Ab dem kommenden Jahr kann es daher passieren, dass Hundebesitzer, die in einem als Weiler geführten Stadtteil der Stadt Königsberg leben und bislang 20 Euro Hundesteuer zahlen mussten, nun ein Satz von 50 Euro erwartet.

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Zudem führt die Stadt Königsberg ab 2021 eine Hundemarken-Pflicht ein. So sollen künftig herrenlos aufgefundene Tiere schneller ihrem Besitzer zugeordnet werden können, erklärt Mücke. Außerdem lasse sich mithilfe der Hundemarken leichter überprüfen, ob ein Hund auch tatsächlich angemeldet ist.

Die Einnahmen aus der Hundesteuer lägen, so Hauptamtsleiter Mücke, aktuell etwas höher als die Ausgaben, welche der Stadt Königsberg zum Beispiel durch das Aufstellen von Behältern mit Hundekotbeuteln entstehen.