Ganz knapp am Gefängnis vorbei

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Um ein Haar hätte wiederholter Betrug eine 38-jährige Frau hinter Gitter gebracht. Doch das Amtsgericht in Haßfurt gibt ihr noch eine Chance. Symbolfoto: Daniel Naupold/dpa
Um ein Haar hätte wiederholter Betrug eine 38-jährige Frau hinter Gitter gebracht. Doch das Amtsgericht in Haßfurt gibt ihr noch eine Chance. Symbolfoto: Daniel Naupold/dpa

Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte eine Wiederholungstäterin wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe.

Völlig aufgelöst und unter Tränen versprach die Angeklagte (38 Jahre) in ihrem letzten Wort "hoch und heilig", dass sie nichts mehr anstellen werde, aber "stecken Sie mich nicht ins Gefängnis!" Genau dies hatte bei dem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert, nicht nur wegen der drei Paar Schuhe, die zunächst nicht bezahlt wurden, sondern auch, weil die Angeklagte bereits sechs Mal vor dem Kadi stand und verurteilt worden war - immer wegen Betrugs. Doch die Richterin hatte ein Einsehen und verurteilte die notorische Betrügerin zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe, die drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt wird.


Spezialschuhe bestellt

Konkret ging es um das, was sich Mitte April letzten Jahres abspielte. Damals hatte die im Steigerwald ansässige Frau bei einem Versandhandel drei Paar Spezialschuhe im Wert von 402,90 Euro bestellt. Die Schuhe, erklärte die Mutter von drei schulpflichtigen Kindern mit aufgeregter und sich überschlagender Stimme, habe sie unbedingt gebraucht, um eine Arbeit zu finden. Seinerzeit habe sie sich bei verschiedenen Arbeitgebern beworben, konkretisierte sie ihre Angaben.

Ohne diese speziellen Treter, erläuterte sie weiter, würden ihre Beine schon nach einem kurzen Spaziergang massiv anschwellen. Wegen ihrer Erkrankungen sei sie schon in Erlangen in einer Fachklinik gewesen, informierte sie das Gericht. Und jetzt stehe aktuell eine stationäre Reha-Maßnahme an. "Seit Jahren", jammerte sie verzweifelt, "renn' ich von Doktor zu Doktor und keiner kann mir helfen."


In einer Notlage

Dass die verheiratete Mutter sich damals in einer Notlage befand, wurde von keiner Seite abgestritten. Zumal auch ihr Mann nur einen 450-Euro-Job hatte und zwei ihrer drei Kinder behindert sind. Da sie aber zum Zeitpunkt der Warenbestellung davon ausgehen musste, dass sie nicht fälligkeitsgerecht würde zahlen können, hatte sie sich des Betrugs schuldig gemacht.


Vorstrafenliste

Ihre ausschließlich aus Betrugsdelikten bestehende Vorstrafenliste hätte der Angeschuldigten fast das sprichwörtliche Genick gebrochen. Vor etwa zehn Jahren saß sie wegen eines solchen Schwindels sogar schon einmal für zwei Monate im Knast. Dort wieder zu landen, davor hatte sie erkennbar eine Heidenangst. Obwohl sie die bestellte Ware inzwischen - wenn auch längst nicht mehr rechtzeitig - beglichen und damit den angerichteten Schaden wiedergutgemacht hat, forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Monaten und zwei Wochen, ohne erneute Bewährung.

Amtsrichterin Ilona Conver dagegen billigte der Verurteilten eine weitere letzte Chance zu. Strafmildernd wertete sie die Tatsache, dass die Frau zum Zweck der Jobsuche spezielle Schuhe und "kein Parfüm oder Cocktailkleider" bestellt habe.