Erpressungsversuch schlug fehl

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Ein 25-Jähriger muss eine hohe Geldstrafe bezahlen, weil er probiert hatte, eine 18-Jährige mit Aktfotos gefügig zu machen. Die junge Frau zeigte den Mann an, und am Amtsgericht in Haßfurt bekam der Angeklagte jetzt seine Quittung.

"Der größte Blödsinn, den ich jemals gemacht habe!" Mit diesen Worten beschrieb ein lediger Mann (25 Jahre) das, was er heuer im Frühjahr angestellt hatte. Mithilfe von Aktfotos wollte er ein damals 18-jähriges Mädchen dazu zwingen, mit ihm zu schlafen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Haßfurt erreichte der Mann eine geringfügige Reduzierung des gegen ihn ergangenen Strafbefehls. Laut dem rechtskräftigen Urteil muss er wegen Nötigung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro bezahlen.

Der Angeklagte aus dem Landkreis Lichtenfels hat die im Kreis Haßberge wohnende junge Frau persönlich niemals gesehen. Aber aus einer Quelle, die er nicht nennen wollte, war er an die Handy-Nummer seines Opfers herangekommen. Und nicht nur an die Nummer, sondern auch an offenherzige Aktfotos, die eigentlich nicht für fremde Augen gedacht waren.

Wie Staatsanwalt Ralf Hofmann in seiner Anklageschrift vortrug, nahm der Angeklagte am 25. Januar dieses Jahres über What's App den Kontakt zu der jungen Frau auf. Er schrieb ihr, dass er sie gerne kennenlernen wolle. Aber die junge Dame ließ ihn abblitzen - sie hatte kein Interesse daran. Dieses eindeutige Nein wiederum wollte der Angeklagte nicht akzeptieren.

Zwei Tage später versuchte der Mann erneut sein Glück. Er fragte das Mädchen nach dessen etwaigen sexuellen Vorlieben, und als auch das nichts fruchtete, brachte er die kompromittierenden Bilder ins Spiel. Scheinheilig fragte er, was es ihr wert wäre, wenn er sie löschen würde, und als letztes Druckmittel drohte er an, die in seinem Besitz befindlichen Aktfotos den Eltern der 18-Jährigen zu zeigen. Auf diesen Erpressungsversuch reagierte die junge Frau vorbildlich: Sie ging zur Polizei und erstattete Anzeige.

Der bislang völlig unbescholtene Arbeiter erhielt daraufhin am 8. April 2014 Post vom Staatsanwalt. Laut Strafbefehl sollte er 120 Tagessätze à 40 Euro, also 4800 Euro Geldstrafe, bezahlen. Dagegen legte er mithilfe seines Rechtsanwalts Wolfgang Bürckmann Einspruch ein, weil er bei dieser Strafhöhe als vorbestraft gelten und ein entsprechender Eintrag sein polizeiliches Führungszeugnis belasten würde. Wegen des Einspruchs war es zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Haßfurt gekommen.

Da der Arbeiter bislang strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten war und die Tat ohne Umschweife einräumte, reduzierte das Hohe Gericht die Anzahl der Tagessätze auf 90, was immer noch auf 3600 Euro Geldstrafe hinausläuft. In ihrer Urteilsbegründung machte die Strafrichterin Ilona Conver deutlich, dass bei derartigen Delikten eindeutige Signale nötig seien. "Gerade bei vermeintlich anonymen Kontaktmöglichkeiten übers Internet lassen viele sprichwörtlich die Sau raus", empörte sich die Vorsitzende.