Eifersucht bringt 39-Jährigen in Wut

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Ein Streit in der Wohnung war eskaliert. Nun hatte er vor dem Amtsgericht in Haßfurt ein Nachspiel. Symbolfoto: Sarah Seewald
Ein Streit in der Wohnung war eskaliert. Nun hatte er vor dem Amtsgericht in Haßfurt ein Nachspiel. Symbolfoto: Sarah Seewald

Das Amtsgericht in Haßfurt sprach gegen einen Mann eine Geldstrafe aus, weil er seine Ex-Frau geschlagen hatte. Der Angeklagte stritt die Vorwürfe ab.

Eine deutsch-nordafrikanische Ehe - kann das auf Dauer gutgehen? Viele verneinen die Frage. Dass sich der auf der Anklagebank im Amtsgericht Haßfurt sitzende Nordafrikaner (39 Jahre) wegen Körperverletzung verantworten muss, passt auf den ersten Blick in ein gängiges Klischee. Aber im Lauf der Verhandlung tauchten Fakten auf, die nicht ins Bild passen: Der Mann ging über lange Zeit einer geregelten Tätigkeit nach und 15 Jahre hielt die Ehe, ohne dass es größere Probleme gab. Er ist nicht vorbestraft. Doch in diesem Fall war das Gericht von seiner Schuld überzeugt: Weil er gegen seine inzwischen von ihm getrennt lebende Frau nicht nur ausfällig war, sondern auch zugeschlagen hat, muss er 1050 Euro Geldstrafe zahlen.


Aus Eifersucht

Das Motiv für den heftigen Streit war klassisch: Eifersucht. Der 39-Jährige verdächtigte seine 43-jährige Gattin fremdzugehen. Dies war auch der Grund für den heftigen Zoff, der sich am Abend des 30. September in der ehelichen Wohnung abspielte. Irgendwann hielt die Frau es nicht mehr aus. Angsterfüllt flüchtete sie zu ihrem in der Nähe lebenden Bruder und verbrachte dort die Nacht.


In Wut geraten

Als sie am nächsten Morgen zurückkehrte, hatte sich der Nordafrikaner aber nicht, wie von ihr erhofft, beruhigt. Ganz im Gegenteil, beim Anblick seiner einstigen Herzensdame geriet er in Rage. Seine Aggressivität und Wut steigerten sich immer mehr, er beschimpfte sie und verpasste ihr schließlich einen Schlag auf die Nase, was zum Nasenbluten führte.

Eine daraufhin telefonisch verständigte Freundin der Geschlagenen alarmierte die Polizei, wodurch der ganze Ehestreit aktenkundig wurde. In einem weiteren, etwas zurückliegenden Anklagepunkt ging es sogar um eine Bedrohung mit einem scharfen Messer.

Diese Freundin kennt auch den Angeklagten schon seit längerer Zeit. Sie bezeichnete ihn als einen "guten Menschen, der aber Hilfe braucht". Der Mann selber stritt vor Gericht alle Vorwürfe ab und behauptete, dass ein Gerangel um den Telefonhörer zu der verletzten Nase geführt habe. Doch für Strafrichterin Ilona Conver und für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war das, was das Opfer aussagte, sehr glaubwürdig. Die Angaben des Mannes hingegen werteten die Juristen als unwahre Schutzbehauptungen.


Einspruch gegen Strafbefehl

Da der Angeklagte noch nicht vorbestraft war, hatte er vom Staatsanwalt einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 15 Euro, insgesamt 1450 Euro, erhalten. Weil er fristgerecht dagegen Einspruch einlegte, kam es zu der öffentlichen Hauptverhandlung am Amtsgericht in Haßfurt.
Die Vertreterin der Anklage beantragte in ihrem Plädoyer sogar eine höhere Verurteilung mit 120 Tagessätzen. Der Richterspruch lag bei 70 Tagessätzen, was zu der bereits genannten 1050-Euro-Strafe führte. Wenn weder der Verurteilte noch die Staatsanwaltschaft innerhalb einer Woche Berufung einlegt, ist das Urteil rechtskräftig.