Das Amtsgericht Haßfurt verdonnerte einen 28-Jährigen wegen Sozialbetrugs zu einer empfindlichen Geldstrafe.
Als der Staatsanwalt in seinem Plädoyer eine fünfmonatige Freiheitsstrafe forderte, hielt es der Angeklagte (28 Jahre) nicht mehr auf seinem Stuhl aus. Völlig aus dem Häuschen, sprang er auf und unterbrach mit einem "Lächerlich!" erregt den Juristen. Erst als ihm ein Ordnungsgeld angedroht wurde, setzte er sich wieder. Während das Urteil verkündet wurde, schüttelte er ständig mit dem Kopf. Weil er der Arbeitsagentur nicht meldete, dass er eine neue Arbeitsstelle angetreten hatte, wurde er wegen Sozialbetrugs zu einer - noch nicht rechtskräftigen - Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt.
Der ganze Vorgang liegt ein gutes Jahr zurück. Seit dem 11. April 2016 hatte der Mann Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit bezogen. Am 13. September fand er dann einen neuen Job bei einer Firma in Würzburg. Er informierte aber die Sozialbehörde nicht. Deshalb erhielt er - zu Unrecht - für den September 2016 weiterhin sein Stempelgeld. Auf diese Weise kassierte er 422,46 Euro zu viel, für die Juristen ein "rechtswidriger Vermögensvorteil".
Eine Mitarbeiterin der Arbeitsagentur berichtete im Zeugenstand, wie der Fall aufgedeckt wurde. Im Oktober 2016 fand ein automatischer Datenabgleich mit der Krankenversicherung statt. Und schon hatte "Kommissar Computer" zugeschlagen. An diesem Beispiel sieht man, wie im digitalen Zeitalter immer mehr Behörden zeitnah miteinander vernetzt sind.
Als auf eine Rückzahlungsanforderung und schließlich auf eine Mahnung keine Reaktion erfolgte, erstatteten die Beamten Anzeige und damit kam der Staatsanwalt ins Spiel. Bei der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Betroffene offensichtlich die Post der Behörde nicht erhalten hatte. Allerdings aus eigenem Verschulden, weil er im August 2016 aus seiner Wohnung im östlichen Kreis Haßberge quasi über Nacht ausgezogen war. Sein Vermieter musste sich im Zuge einer Räumungsklage die Wohnung "zurückholen."
Der Beschuldigte wehrte sich mit drastischen Worten und aufgebrachter Stimme gegen die Vorwürfe. "Ich wollte niemanden schädigen, das ist eine Frechheit und Unterstellung. Ich bin davon ausgegangen, dass die Arbeitsaufnahme von der Firma automatisch gemeldet wird." Dass der ledige Arbeiter für die Justiz kein Unbekannter ist, wurde klar, als die Amtsrichterin Ilona Conver sein Vorstrafenregister auflistete.
Schon zweimal hinter Gittern
Bereits neun Mal wurde der Beschuldigte verurteilt, unter anderem wegen Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug und mehrmals wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zweimal durfte er jeweils für wenige Monate "gesiebte Luft" atmen. Die Knasterfahrung hielt ihn aber nicht davon ab, danach wieder straffällig zu werden. Aufgrund der zahlreichen Vorstrafen forderte der Vertreter der Anklage eine Freiheitsstrafe.
Das Gericht sah davon ab und hielt eine Geldstrafe für angemessen: 60 Tagessätze á 30 Euro, also insgesamt 1800 Euro. In ihrer Urteilsbegründung hielt die Richterin Ilona Conver dem Verurteilten eine Haltung vor, die von "Gleichgültigkeit und Uneinsichtigkeit" geprägt sei. Mit den Worten "Sie sind nicht der Erste, der sein Urteil nicht akzeptieren will, und Sie werden auch nicht der Letzte sein", schloss sie die Verhandlung.