Das Umfeld des Rathauses Burgpreppach soll künftig freundlicher aussehen und deshalb umgestaltet werden. Die Gemeinde lotet die Fördermöglichkeiten aus.
Für die Gestaltung des Umfeldes des Rathauses in Burgpreppach will die Gemeinde auf Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) setzen. Auch an deine Teilsanierung der Grundschule im Ort ist gedacht, wofür das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) für Zuschüsse ins Auge gefasst wird.
Bei der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstagabend im Rathaus befasste sich das Gremium um Bürgermeister Hermann Niediek (CSU) unter anderem mit diesen Projekten. Wie dazu der Bürgermeister erläuterte, sei die Umgestaltung des Rathausumfeldes schon einmal vorgestellt worden. Nun seien in die Planung Verbesserungsvorschläge, die bei der ersten Beratung aus der Bevölkerung gekommen waren, mit eingearbeitet worden. Das Gemeindeoberhaupt stellte zusammen mit dem Geschäftsleiter der VG Hofheim, Andreas Dellert, die Planung vor.
Unter anderem soll am Eingangsbereich zum Rathaus eine kleine Grünfläche angelegt und der Hof mit einheitlichen Pflastersteinen befestigt werden. Auch sollen vier Stellplätze für Autos entstehen. "Wenn wir das machen, wäre unser Rathausplatz ordentlich, auch wenn damit die Gesamtsituation noch nicht gelöst ist, aber der Anfang wäre gemacht", sagte der Bürgermeister. 218 000 Euro Gesamtkosten nannte hierfür Andreas Dellert und betonte, dass dies reine Baukosten seien. Es müsse noch mit etwa 40 000 Euro Nebenkosten gerechnet werden.
"ELER-Fördermittel sind hierfür beim Amt für ländliche Entwicklung zu beantragen", erläuterte Dellert in der Hoffnung, dass man in dieses Programm aufgenommen wird. Die Chancen seien für Burgpreppach ganz gut. Wenn das gelingt, könne man mit einem Zuschuss von 60 Prozent rechnen. Der Gemeinderat beschloss, einen Sanierungsantrag einzureichen.
Kostengünstige Grundschulsanierung
Auch die Teilsanierung der Grundschule Burgpreppach will der Gemeinderat angehen. Dazu erläuterte Andreas Dellert, dass es eigentlich um drei Maßnahmen gehe: Dies seien eine Dachüberdeckung, der Aufgang der Eingangstreppe und Fenster an der Pergola. Bürgermeister Niediek ergänzte, dass Fenster undicht seien, beschädigte Kalksteine ausgebessert werden müssten und die beiden Dächer mit einer Überdachung verbunden werden sollen. An der Treppe seien Risse und Stolperkanten vorhanden.
Andreas Dellert zu den Kosten: "Diese betragen 158 456 Euro, wobei wir mit dem KIP-S Programm von einer Förderung von 90 Prozent sprechen können. Kostengünstiger können wir die Schule nicht sanieren."
Gemeinderat Helmut Schwappach regte an, zu überlegen, ob man die Treppe zum Schulhaus nicht gleich mit einer Glasüberdachung versehen sollte. Ob das in das Förderprogramm noch mit reinfallen kann, werde man prüfen. Aufpassen müsse man, dass man ein Förderpaket nicht zu groß schnürt, sagte Dellert. Bürgermeister Hermann Niediek hofft, dass das Projekt in das Programm aufgenommen wird.
Baugebiet an der Bischwinder Straße
Vorgestellt wurde die Vorplanung für die Erschließung eines Baugebietes an der Bischwinder Straße im Gemeindeteil Burgpreppach. Nach den Worten des Bürgermeisters muss ein Abwasserkanal mit einer Länge von 161 Metern gelegt werden und ein Wasserleitungsstrang von 60 Metern sei erforderlich. Die Gesamtkosten würden 150 000 Euro plus Nebenkosten betragen. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, eine Honorarvereinbarung für Bauausführungsphasen und zur Auftragsvergabe von baulichen Leistungen zu treffen.
Neufassung der Friedhofssatzung
Die letzte Friedhofssatzung der Gemeinde Burgpreppach stammt aus dem Jahr 1980, sagte Andreas Dellert. Diese sollte angepasst, beziehungsweise neu gefasst werden und zum 1. November in Kraft treten. Erarbeitet werden muss vorher noch die Friedhofsgebührensatzung. So sollen neue Grabarten wie Urnengräber an Bäumen mit aufgenommen werden, sagte Dellert. Er machte deutlich, dass kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Grabart bestehe, aber man werde den Menschen entgegenkommen. Auch soll klar definiert werden, wer grabnutzungsberechtigt ist. Außerdem sagte Dellert, dass nur die Gemeinde im Rahmen hoheitlicher Aufgaben bestimmte Tätigkeiten ausführen dürfe, wie zum Beispiel das Ausheben oder Verfüllen des Grabens oder auch Umbettungen.
Gemeinderat Reinhold Klein regte an, den Satzungsentwurf erst einmal der Bevölkerung per Aushang zur Kenntnis zu geben. Dagegen sprach sich der Geschäftsführer der VG Hofheim deutlich aus: "Das ist nicht vorgesehen. Die Satzung muss rechtssicher sein, und da kann man nicht alle möglichen Bürgerwünsche berücksichtigen. Und außerdem hat der gewählte Gemeinderat die Entscheidung zu treffen."
Die Jagdgenossenschaft Fitzendorf erhält einen gemeindlichen Zuschuss von 25 Prozent auf nachgewiesene Kosten für Ausbesserungsarbeiten an Wegen und Gräben, jedoch nur auf die Höchstsumme von 5000 Euro.
Schließlich informierte Bürgermeister Hermann Niediek noch darüber, dass am See in Leuzendorf die Treppenstufen abgebrochen seien und die Treppe deshalb gesperrt sei. Darauf sollte geachtet werden. Die Firma, die die Treppe baute, soll aufgefordert werden, den Schaden zu beheben.