Haßfurt
Drogenprozess

Das nächste Mal droht der Knast

Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen 20-jährigen Wiederholungstäter zu einer Geldauflage von 600 Euro.
Das Amtsgericht in Haßfurt  Archiv
Das Amtsgericht in Haßfurt Archiv
Schon der Besitz einer kleinen Menge an Rauschgift kann großen Ärger verursachen. Wegen eines einzigen Gramms Marihuana wurde ein 20-jähriger Mann bei einem Strafprozess am Amtsgericht Haßfurt nach Jugendstrafrecht zu 600 Euro Geldauflage rechtskräftig verurteilt. Für den jungen Burschen ist dies bereits die dritte Strafe für ein Drogendelikt. Beim nächsten Fehltritt, betonten Jugendrichter Martin Kober und die Staatsanwältin Susanne Hansen, muss der junge Mann damit rechnen, Bekanntschaft mit dem Jugendknast zu machen.

Wie die Vertreterin der Anklage vortrug, kontrollierte die Polizei im nördlichen Kreis Haßberge am Abend des 8. September die Insassen eines Autos. Am Steuer saß eine junge Frau, ihr jetzt angeklagter Freund befand sich auf der Beifahrerseite. Da der Mann der Polizei bereits einschlägig bekannt war, durchsuchten die Beamten sämtliche Taschen. Dabei entdeckten sie schnell den Stoff: ein Gramm Marihuana, mutmaßlich für den Eigenverbrauch bestimmt.

Da es überhaupt keinen Zweck gehabt hätte, irgendwas abzustreiten, gab der Beschuldigte ohne weitere Ausflüchte alles zu. Obwohl er keine weitergehenden Angaben zu seinem Drogenkonsum machen wollte, erklärte sein Verteidiger Willy Marquardt, dass er mit seinem Mandanten die Problematik und die damit verbundenen Risiken eingehend besprochen habe. Dies betrifft unter anderem seine Fahrerlaubnis, die ihm von der Führerscheinstelle entzogen wurde.

Der Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich beleuchtete den familiären Hintergrund sowie den schulischen und beruflichen Werdegang des Angeklagten. Nachdem sich bereits in seiner frühen Kindheit die Eltern getrennt hatten, wuchs der Junge zumeist ohne väterliche Bezugsperson auf. Nachdem er mehrfach die Schule gewechselt hatte, schaffte er doch noch im M-Zweig der Mittelschule einen mittleren Schulabschluss und begann eine Lehre.

Eine fatale Auswirkung auf sein Freizeitverhalten hatte die örtliche Drogenszene im Hofheimer Raum. Je mehr er mit anderen Drogenkonsumenten zu tun hatte, umso mehr ließ er seine sportlichen Ambitionen schleifen. Von seiner Persönlichkeit her charakterisierte der Pädagoge den Heranwachsenden nicht als Drogenabhängigen, sondern mehr als "Neugierde- und Lustkonsumenten." Der Mitarbeiter des Jugendamtes schlug vor, das mildere Jugendstrafrecht anzuwenden.

Bereits zwei Mal stand der Heranwachsende vor dem Jugendgericht am Amtsgericht, weil er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat. Das erste Mal im Juli 2014 musste er gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten, das zweite Mal 2016 setzte es schon eine kleine Geldauflage. Diese einschlägigen Vorstrafen im Blick, warnte die Staatsanwältin den 20-Jährigen vor dem nächsten Fehltritt, der unweigerlich zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme führen würde.

Der Richterspruch (eine Geldauflage von 600 Euro) entsprach genau dem Strafmaß, das sie in ihrem Plädoyer gefordert hatte. Der Vorsitzende kam in der Urteilsbegründung auf das kurzsichtige Handeln des Verurteilten zu sprechen. "Sie sind doch polizeibekannt", sagte er kopfschüttelnd, "da werden Sie doch bevorzugt und gründlich kontrolliert - und ab und zu landet die Polizei auch einen Treffer!" Abschließend appellierte er an den Mann, im eigenen Interesse die Finger vom Rauschgift zu lassen.