Wegen Navi? Autofahrer verursacht zwei Unfälle auf der A70

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Ein Autofahrer hat am Dienstag gleich zwei Unfälle auf der A70 im Landkreis Haßberge verursacht. Seine Unaufmerksamkeit wird jetzt teuer für ihn.

Zu gleich zwei Verkehrsunfällen ist es am Dienstag (29. August 2023) in Stettfeld (Landkreis Haßberge) gekommen. Das teilt die Verkehrspolizeiinspektion Bamberg mit.

Der 31-jährige Fahrer eines Lkw-Gespanns war am Dienstagnachmittag auf der A70 in Richtung Bayreuth unterwegs. Aus Unachtsamkeit kam er auf Höhe Stettfeld nach rechts von der Fahrbahn ab und überfuhr zwei Warnbaken. Danach versuchte er circa 150 Meter weiter auf dem Seitenstreifen anzuhalten, beschädigte dabei aber elf Felder der Außenschutzplanke und verursachte Flurschäden.

Autofahrer (31) spielt an Navi herum und verursacht zwei Unfälle auf der A70

Nach dem Grund für seine Unaufmerksamkeit befragt, gab der Fahrer tatsächlich an, an seinem Navi herumgespielt und deshalb nicht richtig aufgepasst zu haben. Der Gesamtschaden wird auf knapp 6000 Euro geschätzt. Ein Bußgeld und dann nochmal ein Verwarnungsgeld bleiben ihn hierfür nicht erspart.

In Folge des ersten Unfalls wurde der Warnbaken-Sockel auf die Fahrbahn geschleudert und blieb dort einige Minuten lang liegen, bevor er entfernt werden konnte. Mehrere andere Verkehrsteilnehmer fuhren in dieser Zeit darüber. Mindestens eine von ihnen, eine 67-jährige Autofahrerin, beschädigte dabei zwei ihrer Reifen mitsamt Felgen und benötigte die Polizei für die Unfallaufnahme. Ihr Fahrzeug musste abgeschleppt werden. Der Schaden beläuft sich auf circa 2000 Euro.

Die Verkehrspolizei weist an dieser Stelle darauf hin, dass es sich in Fällen wie diesen um selbstverschuldete Unfälle aufgrund unangepasster Geschwindigkeit handelt. In der Regel ist sogar ein Bußgeld fällig, da man auch auf der Autobahn die Geschwindigkeit immer so wählen muss, um auf Hindernisse auf der Fahrbahn angemessen und sicher reagieren zu können. Selbst wenn die Verursacher dieser Hindernisse bekannt sind, übernehmen deren Versicherungen diese Schäden in solchen Fällen nicht. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn Fahrzeugteile, beispielsweise direkt beim Verlust oder durch Aufschleudern nachweislich noch in Bewegung sind und ein Zusammenstoß deshalb nicht vermeidbar war.

Vorschaubild: © picture alliance/dpa-tmn/Symbolbild