Bewährungsstrafe nach Fußtritt

1 Min
Eine Gruppenschlägerei hatte die We-Love-Party im Sommer 2015 überschattet. Nun gab es in haßfurt ein juristisches nachspiel. Symbolfoto: Christopher Schulz
Eine Gruppenschlägerei hatte die We-Love-Party im Sommer 2015 überschattet. Nun gab es in haßfurt ein juristisches nachspiel. Symbolfoto: Christopher Schulz

Das Amtsgericht in Haßfurt ahndete die rüde Attacke eines 23-Jährigen bei der We-Love-Party.

Am zweiten Verhandlungstag vor dem Haßfurter Amtsgericht endete die juristische Nachlese zur We-Love-Party vom Sommer 2015 wegen einer gefährlichen Körperverletzung. Bei der Veranstaltung hatte der Angeklagte (23) bei einer Prügelei einen anderen Festbesucher, der schon am Boden lag, mit dem Fuß gegen den Kopf getreten. Der bislang nicht vorbestrafte junge Mann wurde deswegen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt, verbunden mit einer Geldauflage von 2500 Euro, die er an das Opfer zahlen muss.

Die umfangreiche Beweisaufnahme mit der Vernehmung etlicher Zeugen hatte sich am ersten Verhandlungstag als ziemlich schwierig erwiesen, denn: Zum einen liegt der unrühmliche Vorfall rund um die Gruppenschlägerei schon fast zwei Jahre zurück, zum anderen waren die meisten vom ausgiebigen Alkoholkonsum recht benebelt. Die Anklage stützte sich von daher vor allem auf die Aussage eines damals eingesetzten Security-Mitarbeiters.
Der hatte geschildert, wie sich zwei Gruppen in die Haare gerieten und dass nach einem zunächst verbalen Streit ein älterer Schichtarbeiter (35) zu Boden fiel. In dieser Situation kam es dann zu dem Vorfall, der im Mittelpunkt der Anklageschrift stand: Der 23-Jährige trat mit seinem Fuß gezielt gegen den Kopf des am Boden Liegenden. "Als ob es sich um einen Fußball" handele, so der Zeuge. "Ein Fußtritt gegen den Kopf ist immer lebensgefährlich", kommentierte eine Rechtsreferendarin als Vertreterin der Staatsanwaltschaft diese Aktion.


Schlimme Verletzungen

Die Ärzte im Haßfurter Krankenhaus attestierten schlimme Verletzungen: eine Prellung an der Schläfe, einen Riss der Augenhöhle und Schädeldecke, ein beschädigtes Trommelfell. Ob und inwieweit diese schwerwiegenden Verletzungen alleine auf den Fußtritt zurückzuführen waren, konnte in der Verhandlung allerdings nicht geklärt werden. Verteidiger Jochen Kaller sprach in seinem Plädoyer davon, dass gerade ein Riss in der Schädeldecke eine "typische Sturzverletzung" sei.

Obwohl der Angeschuldigte strafrechtlich bislang eine "weiße Weste" hat, forderte die Vertreterin der Anklage als Erststrafe eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Verteidiger hielt für den Fußtritt "mit unbekannter Verletzungsfolge" eine siebenmonatige Bewährungsstrafe für ausreichend. Auf dieser Linie lag auch der noch nicht rechtskräftige Richterspruch. Die Vorsitzende Ilona Conver berücksichtigte zwar strafmildernd den Umstand, dass der Verurteilte sich bislang nichts zuschulden kommen ließ. Aber sie stellte auch fest, dass es "besonders hässlich ist, wenn man auf jemanden, der auf dem Boden liegt und sich nicht mehr wehren kann, eintritt."

Ob mit der Geldauflage von 2500 Euro, die der Geschädigte erhält, die Sache erledigt ist, darf bezweifelt werden. Möglicherweise will dieser in einem Zivilprozess ein wesentlich höheres Schmerzensgeld erstreiten.