Ein 56-Jähriger musste sich wegen des Besitzes einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel verantworten.
8,4 Gramm Chrystal klingt nach nicht viel, aber diese Drogenmenge ergibt rund 80 Konsumeinheiten und entspricht einem Handelswert von etwa 900 Euro. Die Polizei fand bei einer Personenkontrolle genau diese Menge bei einem 56-Jährigen.
Der Mann, der derzeit wegen einer anderweitigen Verurteilung in der Justizvollzugsanstalt in Würzburg einsitzt, musste sich deswegen vor dem Schöffengericht in Haßfurt verantworten. Das Urteil für den Besitz dieser nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln lautete auf neun Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Ein bekanntes Etablissement
Der Polizeibeamte, der damals die Kontrolle durchführte, schilderte im Zeugenstand den Vorgang. Demnach fuhren die Uniformierten am 24. Mai 2016 spätnachts um 1.30 Uhr zu einer Spielhalle in der Kreisstadt. Nach den Erkenntnissen der Ermittler wird dort des Öfteren nicht bloß um Geld gespielt, sondern es werden auch Drogen "vertickt". Deshalb nehmen die Ordnungshüter diesen Ort und die dort verkehrenden Leute öfter mal unter die Lupe.
Weißes Pulver
Als die Beamten das Etablissement betraten, trafen sie drei Männer an, darunter den aus dem Raum Würzburg stammenden Angeklagten. Als er durchsucht wurde, fand sich neben einem Schnupfröhrchen und einer kleinen Dose ein Beutel mit weißem Pulver - Metamphetamin, in einschlägigen Kreisen als Chrystal bekannt. Der Spieler wurde vorläufig fest- und zur Haßfurter Dienststelle mitgenommen. Dort wurde er nochmals genau durchsucht, wobei man in seiner Kleidung und in den Schuhen weiteren Stoff fand.
Der Mann auf der Anklagebank kam zwar direkt aus dem Knast, verhielt sich jedoch völlig unauffällig und hatte ein weißes Hemd mit Krawatte an. Er gab den damaligen Besitz des Rauschgiftes unumwunden zu. Ergänzend beteuerte er, dass er damals einen alten, löcherigen Kittel getragen habe und gar nicht wusste, dass da noch Drogen drin waren. "Hätte ich gewusst, dass da noch dieser Dreck drin war, hätte ich die Jacke mit dem gesamten Inhalt sofort weggeworfen!", behauptete der Angeschuldigte.
Dass der gelernte Elektriker für die Justiz ein "alter Bekannter" ist, erfuhr man bei der Verlesung seines Vorstrafenregisters. Strafrichterin Ilona Conver listete 14 Verurteilungen auf, die erste datiert aus dem Jahr 1990.
Mehrfach in Haft gewesen
Alleine fünf Mal erwischte man ihn am Steuer seines Autos ohne Führerschein, etliche Male verstieß er gegen das Betäubungsmittelgesetz und einmal ging es um eine gefährliche Körperverletzung. Diese Straftaten hatten auch mehrere Freiheitsstrafen zur Folge - dadurch hat der geschiedene Mann und Vater von zwei erwachsenen Söhnen mehrjährige Hafterfahrung.
Da die vorgefundene Menge an Rauschgift nur knapp über der vom Gesetzgeber definierten Grenze einer geringen Menge lag, plädierten sowohl Staatsanwalt Stephan Schäl als auch der Verteidiger Nikolaus Gwosdek auf einen minder schweren Fall. Übereinstimmend beantragten sie eine neunmonatige Freiheitsstrafe. Dieses Strafmaß wurde vom Schöffengericht übernommen, wobei der Richterspruch noch nicht rechtskräftig ist.
In ihrer Urteilbegründung erläuterte die Vorsitzende, dass die ausgesprochene Strafe durch einen Therapieantritt eventuell ausgesetzt werden könnte. Das aber liege ausschließlich in der Hand des Verurteilten. Sie appellierte abschließend an den Inhaftierten, eine Drogentherapie ernsthaft anzugehen und sich von allen Betäubungsmitteln loszusagen, "damit ihre zwei erwachsenen Söhne ihren Vater nicht weiterhin im Knast besuchen müssen".