Selbst eine komische Note war mal in dem Schöffengerichtsverfahren drin, welches sich am Mittwoch im Amtsgericht um unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge drehte. Die ...
Selbst eine komische Note war mal in dem Schöffengerichtsverfahren drin, welches sich am Mittwoch im Amtsgericht um unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge drehte. Die Verurteilung dürfte den Angeklagten durchaus beeindruckt haben.
Mittlere Reife und Ausbildung - der Werdegang des angeklagten 24-jährigen Lichtenfelsers gehört noch zum Üblichen. Auffällig wurde der Mann allerdings besonders im Jahre 2017, als er 250 Gramm Marihuana zum Preis von 1800 Euro bezogen haben soll. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Michael Koch, benannte den Zeitraum von Mitte November bis Anfang Dezember. Ungefähr zur gleichen Zeit soll es aber auch vorgekommen sein, dass der Mann noch eine Nachbestellung von 200 Gramm vorgenommen habe.
Humorig-erzieherischer Tonfall
Die Verhandlung brachte es mit sich, dass der 24-Jährige auch mit den Männern konfrontiert wurde, die ihn belieferten. Zwei von ihnen sitzen derzeit selbst im Gefängnis bzw. haben sich einer beaufsichtigten Therapie gefügt. "Warum rauchen Sie Marihuana? Kostet doch nur Geld und macht Ärger", erkundigte sich Richterin Ulrike Barausch bei dem rechts vor ihr und neben Verteidiger Peter Christ sitzenden jungen Mann. Eine wirkliche Erklärung hatte der junge Mann nicht, dafür aber durfte er noch von Staatsanwalt Koch erfahren, dass abseits von diesem Verfahren auch die Führerscheinstelle noch Kenntnis von dem Vorfall erhalten und sich Konsequenzen vorbehalten könnte. "Aber nun, da Sie das wissen, dass da noch was kommen kann - sagen Sie es in Ihrem Bekanntenkreis weiter", so Barausch in humorig-erzieherischem Tonfall beispringend.
Mengen nach unten korrigiert
Der Angesprochene zeigte sich sehr wohl empfänglich für derlei Hinweise mit Subtexten. Allerdings korrigierte er das Gericht auch in Bezug auf die ihm unterstellten Mengen. So habe die erste Bestellung eher 140 Gramm ausgemacht, was sich auch auf den Geldpreis auswirkte. Es seien 600 Euro weniger geflossen, bzw. seien ihm diese für das kommende Geschäft gutgeschrieben worden. Doch das Geld gehört zu einem Betrag, der futsch ist. Denn zwar habe sein Lieferant ein Kuvert mit Bargeld eingesteckt, doch geliefert hat er nicht. Da das Geld aber zu einem von der Staatsanwaltschaft genannten Gesamtbetrag von 1500 Euro zählte, der für eine kriminelle Tat aufgewendet wurde, besteht kein Recht auf so etwas wie Schadensersatz. Ein Umstand, den der Angeklagte auch humorvoll hinzunehmen wusste.
Der Mann, der das Kuvert genommen hatte, aber nicht lieferte, musste dann auszusagen. Polizeilich beigebracht und im Zeugenstand auftretend, bestätigte er die Version des Angeklagten, wonach die Menge der ersten Bestellung um 140 Gramm gelegen habe. Der Mann selbst, ein noch 19 Jahre alter Teenager, hat eine Strafverbüßung von über vier Jahren vor sich. "Da muss man ganz schön große Mengen verschieben - das ist ein Brett", kommentierte Barausch. Zu seinen Bezugsquellen wiederum hielt sich der 19-Jährige bedeckt, "mal hier, mal da", so seine lapidare Einlassung.
Auch ein 21-jähriger Mittäter, auf der Seite des Lieferanten stehend, wurde in den Zeugenstand geführt - in Handschellen. Er sitzt derzeit wegen räuberischer Erpressung ein, weil er jemandem zur Erlangung von Marihuana eine Schreckschusspistole an den Kopf hielt. Derzeit befindet er sich in Therapie. Als die Sprache darauf kam, womit er momentan seine Zeit fülle, erzählte er von den "Gemeinsamkeiten mit den anderen Häftlingen". Als sich Barausch danach erkundigte, worin diese bestünden, antwortete der junge Mann mit "in Verbrechen". Allerdings erzählte er weniger von Planungen als vielmehr von gemeinsamen Reflexionen, was zu einem heiteren Missverständnis führte.