Wutausbruch im Gericht

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Ein Großvater verliert die Fassung und droht verbal einen Mitarbeiter des Jugendamts mit dem Tod. Die Strafanzeige des Landrats bringt den Mann nun vor Gericht.

Man sollte ab und an sein Temperament zügeln. Das ist die wesentliche Erkenntnis aus einem kurzen Verfahren vor Amtsrichterin Silke Schneider. Angeklagt war ein Großvater, der seine sechsjährige Enkelin in Pflege hatte.
Im Mai standen bei ihm zwei Mitarbeiter des Jugendamts und ein Familienhelfer auf der Matte. Denn das Kind war vom Amt - aus nicht genannten Gründen - in Obhut genommen worden. Das aber brachte den Großvater in Rage. Er redete sich seinen Unmut von der Seele und wurde dabei richtig aufgebracht. Den Leuten vom Jugendamt warf er massive Inkompetenz vor. In seiner Wut vergriff er sich zunehmend im Ton:" Ich bringe Sie um, wenn ich Sie allein antreffe", ist einer der Sätze, die gefallen sein sollen. "Ich sprenge das Landratsamt in die Luft", ist ein anderer Satz. Aus diesem Grund stellte Landrat Hermann Ulm (CSU) als Dienstherr der Jugendamtsmitarbeiter Strafantrag.


40 Tagessätze

Die Staatsanwaltschaft schickte dem Großvater einen Strafbefehl über 40 Tagessätze. Bekannt geworden sind seine verbalen Drohungen aufgrund eines Protokolls, das der unbeteiligte Familienhelfer anfertigte. Er las das Protokoll bei der Verhandlung auch vor. Der Angeklagte bestritt die ihm zur Last gelegten Äußerungen. Er habe lediglich den Familienhelfer der Wohnung verwiesen.
Auch bei seinen Ausführungen vor dem Forchheimer Amtsgericht redete sich der Mann allerdings in Rage. Als aufgebracht, ja aufgewühlt beschrieb ihn auch der Zeuge. "Sein Verhalten war schon außergewöhnlich", betonte er. Offensichtlich fühlte sich der Angeklagte beleidigt, weil ihm das Jugendamt für die Pflege seiner Enkelin nicht gedankt und stattdessen Anzeige erstattet hatte.
Waren schon bei der Zeugenbefragung Wörter wie "Blödsinn" und "unverschämt" gefallen, ließ der Angeklagte die Richterin ihre Urteilsbegründung nicht in Ruhe vortragen, sondern unterbrach sie mehrmals.


Finanziell schmerzhaft

Trotz der Drohung mit einem Ordnungsgeld gelang es dem Angeklagten nicht, zumindest ein paar Minuten zu schweigen. "Sie sind relativ aufbrausend", merkte denn auch Schneider an und verhängte ein Ordnungsgeld von 100 Euro.
Zwar hatte sie die Höhe der 40 Tagessätze aus dem Strafbefehl wegen der niedrigen Rente reduziert, aber in der Perspektive des Angeklagten macht sich auch das Ordnungsgeld finanziell schmerzhaft bemerkbar.