Wenn Skateboards fliegen können

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Eine Skateboard wurde von einem 40-Jährigen zum Wurfgeschoss umfunktioniert. Foto: Guido Bergmann/dpa
Eine Skateboard wurde von einem 40-Jährigen zum Wurfgeschoss umfunktioniert.  Foto: Guido Bergmann/dpa

Ein 40-Jähriger aus dem östlichen Landkreis wird zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Eigentlich sind Skateboards ja zum Rollen da. In Burgkunstadt aber soll eines geflogen sein, in Richtung eines Kurierfahrers und begleitet von Einschätzungen wie "Du Depp" oder "Penner". Am Dienstag wurde darum im Amtsgericht gegen einen 40-Jährigen aus dem östlichen Landkreis Anklage wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung erhoben. Bei der Gelegenheit kam noch ein zweiter Vorwurf gegen den Mann zur Verlesung: Betrug.

"Die Beleidigung räume ich ein, ich habe ihn Depp und Penner genannt", so der derzeitig arbeitslose Mann zu dem Vorfall vom 29. Mai 2018 ein. Ansonsten habe er sich und die Staatsanwaltschaft ihm nichts vorzuwerfen. Tat sie aber doch, denn ihrem Ermittlungsstand nach sei es an besagtem Tag gegen 18 Uhr noch zu einem einschlägigen Erlebnis für den Beleidigten gekommen. Ein Skateboard habe bei ihm eingeschlagen und der Grund dafür sei gewesen, dass es vom Angeklagten aus Rage gezielt geworfen wurde. Dagegen verwahrte sich der Angeklagte gegenüber Staatsanwältin Rona Schmidt und Richter Alexander Zenefels massiv: "Ich habe drei schwarze Gürtel. Ich brauche kein Skateboard. Wenn ich jemanden verprügeln will, dann treffe ich ihn." Und noch ein Argument sprach aus Sicht des Angeklagten für dessen Standpunkt: "Ich habe nicht nach ihm geworfen. Hätte ich, dann hätte ich getroffen. Auf 20 Meter Entfernung werfe ich eine Axt in die Zehn."

Verworrene Geschichte

Nach und nach suchten Zenefels und Schmidt Licht in das verworrene Dunkel zu bringen und stießen auf einen tradierten Nachbarschaftsstreit, bei dem der Kurierfahrer aber eigentlich nur Gast war. Doch an diesem Tag hatte dieser wohl mehr Nähe zur gegnerischen Familie, und als die Ehefrau des Angeklagten schimpfend und mit dem Skateboard in der Hand auf Vertreter der anderen Familie zuging, da sei sie gestürzt und vor lauter Wut zusammengebrochen. An dieser Stelle nun gingen die Aussagen diametral auseinander. "Es ging hin und her", so der Geschädigte, als er für seine Erinnerungen in den Zeugenstand trat. "Auf einmal kamen diverse Ausdrücke (...) und dann ist auf einmal das Skateboard geflogen gekommen. Am ganzen Körper habe ich gezittert." Diese Worte verfolgend, lachte der Angeklagte an dieser Stelle in sich hinein und der Geschädigte erzählte weiter: "Die Frau hat das Skateboard in der Hand gehalten, die Frau ist umgekippt und auf einmal hebt er das Skateboard auf und schmeißt es nach mir." Doch allzu geschädigt sei der Geschädigte nicht worden. Geistesgegenwärtig soll er die Tür eines abgestellten Autos aufgerissen und sich so geschützt haben.

Womit Zenefels, Schmidt und Hofmann noch konfrontiert wurden, war das Aussageverhalten eines weiteren Zeugen, der einerseits den Wurf in der Verhandlung bestätigte, zudem aber einst einen den Ablauf schildernden Brief schrieb, der den Akten beigelegt war und vor Zenefels auf dem Richtertisch lag. In diesem Brief ließ der von der gegnerischen Familie stammende junge Mann aber glatt weg, dass es zu dem Skateboardwurf gekommen sei. Das machte stutzig. "Ich habe den Brief ja nicht abgeschickt", erklärte der Mann noch und deutete klar an, dass der Angeklagte ihn abgesendet habe. Die sich daraus ergebende Mutmaßung war klar, der Angeklagte habe ihm den Brief vorgelegt und den Passus mit dem Wurf weggelassen, damit er nicht so eine hohe Strafe bekommt.

Doch warum spielte der Zeuge dabei mit? Er hatte Angst vor dem 40-Jährigen. "Er wollte alles auspacken und alle erschießen, wenn er wegkommt (ins Gefängnis)", so der Zeuge den Angeklagten zitierend. Noch ein zweiter Vorwurf kam gegen den Angeklagten zur Sprache, der des Betrugs. So soll er eine Playstation nicht versendet, gleichwohl aber für sie Geld kassiert haben. Auf Befragung dazu versicherte der Mann, dass alles ein Missverständnis gewesen sei und nur darum, weil ihm sein Handy ins Klo fiel, habe er die Kontaktdaten zum Kunden nicht mehr präsent gehabt. Mittlerweile sei alles verschickt worden. "Es ist schon auffällig, dass Sie die Sendung erst verschicken, wenn Ihnen die Polizei auf den Füßen steht", erwiderte darauf Alexander Zenfels, der signalisierte, das Verfahren diesbezüglich einstellen zu wollen. Letztlich kam es nur zu einer Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, wobei Zenefels die Forderung der Staatsanwaltschaft nach zehn Monaten Haft auf Bewährung aufgriff. Der schon gerichtsbekannte Mann soll sich dies als letzte Warnung dienen lassen und wird drei Jahre unter Bewährung stehen und 100 Arbeitsstunden abzuleisten haben.