Wassergebühren rückwirkend erhöht

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Der Marktgemeinderat Marktschorgast hatte schon im Vorjahr der Erhöhung zugestimmt, um die Unterdeckung aus den letzten Jahren auszugleichen. Bürger müssen nun für ein Wohnhaus 48 Euro Grundgebühr zahlen.

Wie den Wasserabnehmern bereits angekündigt wurde, wird das Wasser im Bereich der Marktgemeinde rückwirkend zum 1. Januar 2017 teurer. In seiner Sitzung am Donnerstagabend verabschiedete der Marktgemeinderat die Neukalkulation und Neufestsetzung der Gebühren. So beträgt die Verbrauchsgebühr künftig 2,60 Euro/cbm und verdoppelt wurden die bisherigen Grundgebühren für die Wasserzähler. Bürgermeister Hans Tischhöfer (FW) stellte dazu fest: "Es musste eine Neukalkulation erfolgen. Die Erhöhung ist nicht ganz erfreulich, aber dringend notwendig. Die Kosten müssen von der Gemeinschaft getragen werden und wir müssen der Realität ins Auge sehen." Der Marktschorgaster Wasserpreis war seit vier Jahren stabil und betrug zuletzt 2,30 Euro/cbm.
Wie Bürgermeister Hans Tischhöfer zu verstehen gab, hat der Marktgemeinderat bereits in seiner Sitzung am 15. Dezember des Vorjahres dem Vorschlag des Finanzausschusses zugestimmt, die Wasserverbrauchsgebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers nach Vorlage der neuen Kalkulation rückwirkend zum 1. Januar 2017 neu auf voraussichtlich 2,60 Euro zuzüglich der jeweiligen Mehrwehrtsteuer festzusetzen. Bürgermeister Hans Tischhöfer: "Über diesen Bevorratungsbeschluss wurden die Marktschorgaster Wasserabnehmer durch eine ortsübliche Bekanntmachung informiert." Unter Einschaltung der WRS-Kommunalberatung GmbH aus Memmelsdorf wurde ein kostendeckender Wasserpreis entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ermittelt. Der letzte Kalkulationszeitpunkt erfolgte am 1. Januar 2013 und im Rahmen der Neukalkulation waren die Ergebnisse der Nachkalkulation von 2013 bis 2016 mit einzubeziehen Hier ergab sich eine Unterdeckung von knapp 58 000 Euro, die sich per Saldo mit Kosten von 14 433 Euro pro Jahr erhöhend auswirkt. Nur mit der Erhöhung der Grundgebühren kann der ursprünglich empfohlene Wasserpreis von 2,60 Euro pro Kubikmeter beibehalten werden. Dafür werden die Grundgebühren ab dem 1. Oktober dieses Jahres verdoppelt. Für einen normalen Wasserzähler in einem Wohnhaus beträgt die Grundgebühr künftig 48 Euro im Jahr. Bei einem Durchfluss von bis 10 cbm/h 96 Euro, bis 16 cbm/h 144 Euro und über 16 cbm/h, also Großbetriebe, 192 Euro.


Bewilligung für Bauvorhaben

Für das Bauvorhaben des Viktor Lauterbach, der auf dem Wohnhaus des Anwesens Unteranger 29 in Marktschorgast den Aufbau einer Schleppgaube vornehmen will, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Keine Berührungspunkte sah der Marktgemeinderat für zwei Bauleitplanungen der Nachbarstadt Gefrees. So wird der rechtskräftige Bebauungsplan "Putzengraben" aus dem Jahr 1997, der bereits in weiten Teilen bebaut ist, geändert. Eine Änderung erfährt auch der vorhabensbezogene Bebauungsplan "Reitanlage Lübnitz". Auf dem Grundstück soll ein Wohngebäude für den Betriebsleiter errichtet werden.
Marc Benker (CSU) verwies auf einem Baum am Rande des Goldbergsees, dessen Wurzelwerk bereits sehr ausgespült ist und damit eine Gefahr bestehe. Tischhöfer will den Baum prüfen lassen.