Das Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt verhandelte eine üble Attacke gegen einen 26-jährigen Mann beim Eltmanner Faschingszug. Der Verurteilte muss einen Freizeitarrest in einer Justizvollzugsanstalt antreten.
Als Wagenengel sorgte ein 26-Jähriger beim Eltmanner Faschingsumzug am Faschingsdienstag vergangenen Jahres für Heiterkeit und gute Laune. Doch mit der guten Laune war es für den jungen Mann gegen 20.25 Uhr abends schlagartig vorbei: Ein damals 20-Jähriger mit später ermittelten 1,76 Promille Alkohol in der Blutbahn versetzte dem Wagenengel einen Kopfstoß ins Gesicht. Dabei erlitt das Opfer einen Nasenbeinbruch, eine Gesichtsfraktur und Zahnabsplitterungen.
Das Opfer wurde in der Notaufnahme einer Bamberger Klinik erstversorgt und musste am Tag darauf operiert werden. Am gestrigen Montag verurteilte das Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt den heute 21-jährigen Täter aus dem Maintal nach Jugendrecht zu einem Freizeitarrest, bei dem er einen Samstag und Sonntag in der Jugendvollzugsanstalt verbringen muss. Außerdem muss der Verurteilte 3300 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen.
Zwei Versionen
Vor dem Jugendgericht sagte der Angeklagte, dass sein späteres Opfer nach dem Faschingsumzug auf der Straße aggressiv mit Bekannten geredet habe. Er habe sich eingemischt. Es sei zu einem Wortgefecht und gegenseitigen Beleidigungen gekommen. Als der Wagenengel seine Faust ballte, habe er ihn mit dem Kopf voraus weggeschubst und ihn dabei mit dem Kopf getroffen, so der Angeklagte.
Anders schilderte der Geschädigte, der als Nebenkläger auftrat, die Tat. Der Angeklagte, den er zuvor noch nie gesehen habe, sei damals an ihm vorbeigelaufen und habe ihm unvermittelt einen Kopfstoß gegeben. Er habe daraufhin kurzzeitig nichts gesehen. Das Blut sei "wie aus einem Wasserhahn" gelaufen.
Erhebliche Folgen
Bei der anschließenden Operation in der Hals-Nasen-Ohrenklinik musste ihm die Nase ein zweites Mal mittels einer Eisenstange gebrochen werden, um sie gerade zu richten. "Das sind Schmerzen, halleluja", beschrieb er sein Malheur im Zeugenstand. Zwei Wochen habe er einen Gips im Gesicht tragen müssen, zehn Tage sei er krankgeschrieben worden und acht Monate habe er keinen Sport machen dürfen. Ein Gespräch mit seinem Peiniger habe es zuvor nicht gegeben. Die Faust habe er auch nicht geballt, gab der Getroffene zu Protokoll.
Vier weitere Zeugen bestätigten die Angaben des Opfers. Der Angeklagte, der sich bei dem Geschädigten auf Anraten des Vorsitzenden per Handschlag im Gerichtssaal entschuldigte, ist vor Gericht nicht völlig unbekannt. Einen Diebstahl und eine Beleidigung mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hat er bereits in seinem "Portfolio" stehen.
Auch der Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich kennt den Angeklagten und seine Familie schon seit längerer Zeit. Die Eltern trennten sich, der Vater des Angeklagten durfte sich wegen Vorschriften nach dem Gewaltschutzgesetz seiner Familie nicht mehr nähern. Am Ende brach der Angeklagte den Kontakt zum Vater ganz ab.