Die Wachenrother Marktgemeinderäte haben ihre Stellungnahme zum Windrad Nummer drei, der Anlage auf dem gemeindefreien Gebiet in der Birkach, bis zur nächst...
Die Wachenrother Marktgemeinderäte haben ihre Stellungnahme zum Windrad Nummer drei, der Anlage auf dem gemeindefreien Gebiet in der Birkach, bis zur nächsten Sitzung vertagt. Nur über dieses Windrad galt es - nach Aufforderung des Landratsamtes - noch zu entscheiden. Der Antrag des Projektierers Wust, Wind und Sonne bezog sich zwar noch auf alle drei Windräder, da er lange vor dem Bürgerentscheid gestellt worden war. Die beiden anderen Windräder sind inzwischen durch das Bürgervotum vom 28. Februar vom Tisch und Stellungnahmen dazu nicht mehr erforderlich.
Obwohl es im gemeindefreien Gebiet geplant ist, muss die Marktgemeinde zu diesem dritten Windrad Stellung beziehen, da der Standort nur etwa 1600 Meter von Weingartsgreuth und rund 1700 Meter von Horbach entfernt ist, der geltende 10-H-Abstand (2000 Meter) somit nicht eingehalten wird.
Die Gemeinde habe keine Stellungnahme abgeben können, da der Bürgerentscheid dazwischengekommen sei, erklärte Bürgermeister Friedrich Gleitsmann (CSU) in der Sitzung.
"Wir haben erwartet, dass das in dieser Sitzung entschieden wird, nachdem das Landratsamt dazu aufgefordert hat", sagte Erich Weichlein, Sprecher der Bürgerinitiative, auf telefonische Nachfrage. Er sei sogar davon ausgegangen, dass die Anlage - dem Ergebnis des Bürgerentscheids entsprechend - aufgrund der Nichteinhaltung des 10-H-Abstands einstimmig abgelehnt werde. "Demokratischen Gepflogenheiten entsprechend müsste man das Bürgervotum respektieren", findet Weichlein. Wäre der Bürgerentscheid anders ausgegangen, hätte die Bürgerinitiative das Windrad in der Birkach auch akzeptieren müssen.
Weichlein geht davon aus, dass die Projektgesellschaft auf jeden Fall bauen wird, da bereits viel Geld investiert wurde.
Daher ließ er wissen, dass die Bürgerinitiative gegen alles vorgehen werde, was die geltende Abstandsregelung nicht erfüllt. "Alles, was weiter entfernt ist als 10 H, interessiert uns nicht." Sollte die bayerische Abstandsregelung am 9. Mai "gekippt" werden, "müssen die Karten ohnehin neu gemischt werden", findet der Sprecher der Bürgerinitiative.
Wolfgang Knorr (Unabhängige Wähler Weingartsgreuth) plädierte dafür, die Anlage nicht von der geltenden Abstandsregelung freizustellen. Schließlich hätten sich 56 Prozent der Bürger für die Regelung nach 10 H ausgesprochen.
Urteil soll Klarheit bringen
Dass die Räte für Vertagung stimmten, liegt daran, dass die Abstandsregelung nach 10 H derzeit auf dem Prüfstand ist. Ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts ist für den 9. Mai in Aussicht gestellt. Den Antrag auf Vertagung stellte Bürgermeister Gleitsmann selbst. Er wurde bei drei Gegenstimmen angenommen. "Das ist ein Tritt gegen den Willen der Bürger", kommentierte Petra Zoll von der Interessengemeinschaft "Pro und Contra Windpark
Wachenroth" nach der Sitzung den Beschluss.