von unserem Redaktionsmitglied Arkadius Guzy Hammelburg — Was dürfen Bauherren in der Altstadt und was nicht? Eine neue Gestaltungssatzung soll Hauseigentümern und Bauwilligen ein...
von unserem Redaktionsmitglied
Arkadius Guzy
Hammelburg — Was dürfen Bauherren in der Altstadt und was nicht? Eine neue Gestaltungssatzung soll Hauseigentümern und Bauwilligen ein klares Regelwerk an die Hand geben, um das historisch gewachsene Stadtbild zu erhalten. Noch vor der Sommerpause soll die Gestaltungssatzung vorgestellt werden. Der Stadtrat wird sie wohl am 27. Juli diskutieren und beschließen. Aus diesem Anlass verlangt die Bürgerliste Obereschenbach von der Stadt eine Klärung der bisher baurechtlichen Situation.
Die Bürgerliste hat einen offenen Brief an den Bürgermeister, die anderen Stadtratsfraktionen, den Sanierungsbeirat und die Presse gerichtet. Denn es gibt bereits eine "Gestaltungssatzung für die Altstadt" aus dem Jahr 1999. Doch bisher herrschte allgemein die Ansicht vor, dass das Regelwerk nie Gültigkeit erlangt hatte.
Nach Ansicht der Bürgerliste gibt es dazu jedoch Widersprüche.
Satzung ist rechtskräftig Die Gestaltungssatzung von 1999 sei im Amtsblatt veröffentlicht worden und damit rechtskräftig, erklärte Dominik Sitter auf Nachfrage. "Uns hat es stutzig gemacht, dass bei Bauvorhaben nie auf die Gestaltungssatzung verwiesen wurde. Als neue Stadträte möchten wir das geklärt haben", sagte er.
Die Bürgerliste hat die Rechtsaufsicht eingeschaltet: Sie lässt zwei Beschlüsse über Bauvorhaben prüfen, die städtebaulich umstritten waren. Die Bürgerliste will wissen, ob sich die Entscheidung auf die alte Gestaltungssatzung hätte beziehen müssen. Sitter kritisierte, dass bei den bisherigen Beratungen über die neue Satzung kein Vergleich mit dem alten Regelwerk gezogen wurde.
Die Bürgerliste stellt in dem offenen Brief zudem die Frage, warum die Diskussion bisher nicht-öffentlich geführt worden sei. Die Fraktion lässt daher ebenfalls prüfen, ob die Stadt damit gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz verstieß.
Wie Reiner Stein, Sprecher des Sanierungsbeirats, bestätigte, habe es immer geheißen, dass die alte Satzung nicht gültig sei. Auch er findet, dass die neue Satzung dem alten Regelungskatalog gegenübergestellt werden sollte. Stein will demnächst eine Sitzung des Sanierungsbeirats anberaumen, um beide Satzungen vergleichend zu diskutieren.
Die Entstehung der alten Satzung liegt einige Jahre zurück. Sie reicht vor die Amtszeit und Stadtratstätigkeit von Bürgermeister Armin Warmuth, der meisten Stadträte und Beteiligten.
Das erschwert die Klärung.
Aufwendige Nachforschungen "Seit Wochen sind mehrere Personen in der Stadtverwaltung mit mir zusammen damit beschäftigt. Wir haben mittlerweile viele Stunden verbracht, um ein ganzes Paket an Unterlagen zusammenzutragen", erklärte Warmuth. Die Thematik sei sehr komplex. Der Bürgermeister will die Auswertung der Unterlagen durch die Rechtsaufsicht abwarten, bevor er sich zu Fragen der Bürgerliste äußert.
Die Vorgehensweise der Bürgerliste könne er jedoch nicht nachvollziehen. Sitter meinte dazu, dass er weder Wahlkampf betreiben noch "Münnerstädter Verhältnisse" provozieren wolle.
Die Vehemenz des Schreibens begründete er damit, dass die Unklarheiten über die Satzung beseitigt werden sollten.
Auch wenn die neue Gestaltungssatzung erst noch vorgestellt wird, deuteten sich in der jüngsten Stadtratssitzung die ersten inhaltlichen Regelungen an. So sollen nach Aussage von Stadtbaumeister Detlef Mohr Fotovoltaikanlagen in der Altstadt erlaubt sein, wenn sie von der Straße aus nicht sichtbar sind und "gerade Flächen" abdecken. Ein Thema, das im Rahmen der Gestaltungssatzung eventuell diskutiert werden soll, sind die Mülltonnen.
Das wird noch dauern Eine Lösung ist jedoch nicht so schnell zu erwarten, da erst Abstellmöglichkeiten geschaffen werden müssten, damit die Altstadtgassen nicht mit Mülltonnen zugestellt werden.