Verteidigung beantragt Freispruch für angeklagten Polizisten

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Gertrud Glössner-Möschk Im Prozess gegen einen 45 Jahre alten Polizeibeamten aus Forchheim, der zusammen mit einer 43-jährigen Bekannten im Jahr 2007 an Rau...

Gertrud Glössner-Möschk

Im Prozess gegen einen 45 Jahre alten Polizeibeamten aus Forchheim, der zusammen mit einer 43-jährigen Bekannten im Jahr 2007 an Rauschgiftgeschäften beteiligt gewesen sein soll, wurden am Dienstag, dem achten Verhandlungstag, die Plädoyers gehalten.


Gegensätzliche Positionen

Die Positionen konnten nicht gegensätzlicher sein: Auf der einen Seite ist Staatsanwalt Markus Reznik davon überzeugt, der Angeklagte habe bei zwei Beschaffungsfahrten Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet. Er beantragte ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen.
Auf der anderen Seite betonen die Verteidiger des seit drei Jahren vom Dienst suspendierten Polizeibeamten, die Rechtsanwälte Joachim Haas und Dieter Widmann, dass ihr Mandant "zeitlich und räumlich" bei diesen Fahrten gar nicht dabei gewesen sein konnte. Sie beantragten Freispruch.
Die mitangeklagte 43-Jährige will der Staatsanwalt für fünf Drogenfahrten, bei denen sie jeweils mindestens 900 Gramm Haschisch gekauft haben soll, für drei Jahre hinter Gitter schicken. Deren Verteidiger, Rechtsanwalt Manfred Neder, beantragte für sie ebenfalls Freispruch. Seine Mandantin sei lediglich wegen des Besitzes von rund 17 Gramm Haschisch zu belangen, wofür er eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen beantragte. Die fünf Drogenfahrten, die sie zugegeben habe und bei der sie jeweils nur 200 Gramm gekauft haben will, seien verjährt, weil man laut mehrerer Zeugenaussagen von einer minderen Qualität des Rauschgiftes ausgehen müsse.


Vorwurf: selektive Sichtweise

Alle drei Verteidiger zeigten sich "erschüttert" von der Beweiswürdigung des Staatsanwalts. Vor allem mit Blick auf die schillernde Hauptbelastungszeugin warf Rechtsanwalt Neder Staatsanwalt Reznik vor, sich aus den Zeugenaussagen nur das herauszupicken, was für seine Theorie passe. "Der Staatsanwalt glaubt in manchen Dingen der Zeugin, in anderen Dingen der Angeklagten. Das kann man nicht zur Grundlage einer Anklage machen."
Seine eigene - negative - Beurteilung der Glaubwürdigkeit dieser Zeugin stützte Neder auf die Worte von zwei Männern, die früher einmal mit der Frau liiert gewesen waren. "Die sagen beide, dass sie spinnt."
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Widmann hat die Zeugin, die zwei Mal vor Gericht erscheinen musste, nichts aus eigenem Erleben berichtet, sondern lediglich Rückschlüsse aus den Aussagen anderer gezogen. "Das war wie bei der stillen Post." Jeder habe in dieser brodelnden Gerüchteküche noch etwas dazu gedichtet.
Objektive Beweismittel für die Schuld seines Mandanten lägen nicht vor. Dieser sei auch in das Strafverfahren hingeschlittert, weil er für einen Polizeibeamten einen ungewöhnlichen Lebenswandel geführt habe. "Er hat sich durch sein eigenes Auftreten selbst in das Visier der Ermittler gebracht." Der Angeklagte hatte eine Vorliebe für Westernspiele, wohnte (zur Miete) in einem Schloss, fuhr einen Chrysler, der aussah wie ein Bentley und eine Yamaha, die manche für eine Harley hielten. Er trug einen Künstlernamen, arbeitete als Model und Filmstatist. In jenem Jahr habe die Polizei laut Widmann nach einem "Verräter aus eigenen Kreisen" gesucht, der Warnungen an die Drogenszene weitergegeben haben soll. Zur gleichen Zeit habe sein Mandant mit einer Haschisch-Konsumentin - der jetzt mitangeklagten 43-Jährigen - freundschaftlichen Umgang gepflegt. So habe er sich verdächtig gemacht und sei zum Ziel von Ermittlungen geworden.
Die Hauptverhandlung geht voraussichtlich am Donnerstag zu Ende. Um 14 Uhr will die Zweite Strafkammer unter Vorsitz von Richter Nino Goldbeck das Urteil sprechen.