Verhärtete Fronten

3 Min
Dieses Haus will der Eigentümer mit einem Voll- und einem Halbgeschoss aufstocken. Dafür ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Dieses Haus will der Eigentümer mit einem Voll- und einem Halbgeschoss aufstocken. Dafür ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Dieter Hübner

Bauvorhaben  Im Gemeinderat Trebgast gibt es seit Monaten ein Hickhack um die Änderung des Bebauungsplanes "Sommeracker". Hintergrund ist die Aufstockung eines Hauses.

Seit März letzten Jahres beschäftigt sich der Gemeinderat mit der Genehmigung eines Bauvorhabens und hat sich dabei aktuell in eine Situation manövriert, die man mittlerweile als ziemlich verfahren bezeichnen kann.

Der Reihe nach: Im März 2021 führt die Anfrage eines Bewohners, sein bestehendes Haus auf dem Grundstück mit der Flurnummer 368/11 in der Gemarkung Trebgast aufzustocken, zu einem ersten Ortstermin des Bauausschusses. Die Anfrage wurde im Juni bei der Gemeinderatssitzung behandelt. Nachdem klar geworden ist, dass der für diesen Bereich gültige Bebauungsplan "Sommeracker" diese bauliche Veränderung nicht vorsieht, werden die verschiedenen Möglichkeiten einer Änderung diskutiert. Das Gremium entscheidet sich mehrheitlich für den planerisch und verwaltungstechnisch einfacheren Weg und stellt dem Bauwerber eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes in Aussicht.

Der im Oktober eingereichte Planentwurf stand im Dezember auf der Tagesordnung. Er sah die Errichtung eines Vollgeschosses und eines zusätzlichen Kniestocks im Dachgeschoss vor, so dass insgesamt eine Erhöhung des Firstes um 3,26 Meter erreicht werden würde.

Das ging weit über das hinaus, was sich der Gemeinderat vorstellen konnte. Das Gremium hielt einen Kniestock von 1,60 Meter und eine Firsthöhe von 1,60 Meter über dem Bestand für realistisch. Mit 9:3 (Gegenstimmen der SPD/WG) wurde mehrheitlich beschlossen, nach Änderung des vorliegenden Entwurfs unter Berücksichtigung der genannten Kriterien das Vorhaben zu billigen.

Architekturbüro beauftragt

Jetzt verstand der Bauwerber die Welt nicht mehr. Nach seinen Angaben hatte er im Anschluss an die Juni-Sitzung ein Schreiben der Gemeinde erhalten, in dem eine Aufstockung zugesagt wurde. Daraufhin habe er ein Architekturbüro beauftragt, einen Plan zu erstellen, für den ihm nicht unerhebliche Kosten entstanden seien.

Noch im Dezember folgte ein weiterer Ortstermin mit allen Beteiligten. Auf der Tagesordnung der Sitzung am 10. Januar 2022 fand sich die "Bauleitplanung - Änderung des Bebauungsplanes Sommeracker für das Grundstück 368/11".

Doch dazu kam es erst gar nicht. Gemeinderat Werner Köstner (SPD/WG) beantragte gleich zu Beginn, diesen Punkt "wegen Ungereimtheiten" auf die nächste Sitzung zu vertagen. Dem wurde auch mehrheitlich zugestimmt. Aber das war noch nicht alles: Köstner beanstandete Punkte des Protokolls der Sitzung vom 13. Dezember. "Etwas anderes als die Billigung eines Kniestocks von 1,60 Meter wurde nicht beschlossen." Der folgende Dialog zwischen Bürgermeister Herwig Neumann und Köstner dauerte eine halbe Stunde und endete damit, dass der Wortlaut der Niederschrift geändert wurde.

Natürlich stand der Antrag für einen "Aufstellungsbeschluss über die Änderung des Bebauungsplans" in der Sitzung an diesem Montag wieder zur Diskussion. Spätestens hier wurde deutlich, wie verhärtet die Fronten bei der Bewertung dieses Bauvorhabens sind.

Albert Kolb ärgerte sich über die Tatsache, dass der Sachverhalt inzwischen hochgekocht wird und von der sachlichen auf die persönliche Ebene abgewichen ist. "Wenn mir öffentlich unterstellt wird, ich verhindere, dass junge Leute im Ort bleiben können, dann geht mir der Kamm hoch. Das stimmt ganz einfach nicht. Ich war und bin immer einer, der versucht, für alles eine Lösung zu finden."

Er sei ja auch dafür, dass seine Kinder im Ort bleiben können. "Aber wir können nicht einfach das Baugesetzbuch außer Kraft setzen und zulassen, dass jeder macht, was er will. Das geht einfach nicht", sagte Kolb.

Dabei sei die Situation eindeutig: Der gültige Bebauungsplan sieht ein Vollgeschoss und ein Dachgeschoss mit einem Kniestock von 75 Zentimetern vor. Sowohl der Bauausschuss (einstimmig) als auch der Gemeinderat (mehrheitlich) wollen kein weiteres Vollgeschoss.

"Vorschlag ist so nicht akzeptabel"

Thomas Hahn (TBG) versteht auch die persönlichen Gründe für den Bauantrag, schränkt aber ein, dass er als Gemeinderat das Ganze im Blick behalten müsse. "Sicher reden wir hier über die 23. Änderung des Bebauungsplans. Aber alle, die bisher erweitert, an- oder umgebaut haben, haben sich an die Vorschriften gehalten." Der hier vorgelegte Entwurf gehe zu weit.

Martin Sesselmann (SPD/WG) gestand ein, dass er sich selten so viele Gedanken gemacht habe und sich eine für beide Seiten annehmbare Lösung wünsche. "Aber der aktuelle Vorschlag ist so nicht akzeptabel."

Der Bauherr bekam zwar Gelegenheit, einen geänderten Plan vorzustellen. Der konnte nach Meinung der meisten Räte aber nicht zur Entspannung in der Angelegenheit beitragen. Zumal auch nicht erkennbar war, ob sich dadurch die Firsthöhe entscheidend verändern würde.

Bürgermeister Neumann fasste dann zusammen: "Wir hatten zwei Bauausschuss-, vier Ratssitzungen, Ortstermine mit Erläuterungen von Architektin und Zimmermann, einen riesigen Mailverkehr - irgendwann müssen wir mal auf einen Punkt kommen." Die folgende Abstimmung endete mit 8:5 Stimmen gegen einen Aufstellungsbeschluss.

Danach machte Werner Köstner deutlich: "Das heißt nicht, dass wir die Tür zuschlagen. Das Verfahren ist weiterhin offen. Aber wenn es nicht zu einer deutlichen Absenkung kommt, werden wir nicht zustimmen. Über die bisher von uns festgelegte Höhe von 1,60 Meter für den Kniestock kann man sicherlich noch reden." Dafür müsse aber eine Kompromissbereitschaft des Antragstellers erkennbar sein, und die gebe es bisher nicht.