Verbote an öffentlichen Plätzen

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Der Markt Wildflecken hat eine Satzung für die Benutzung öffentlicher Anlagen und Einrichtungen im Gemeindegebiet erlassen. Die bisherige Satzung aus den 1990er Jahren galt es zu aktualisieren und das...

Der Markt Wildflecken hat eine Satzung für die Benutzung öffentlicher Anlagen und Einrichtungen im Gemeindegebiet erlassen. Die bisherige Satzung aus den 1990er Jahren galt es zu aktualisieren und das neue Freizeitgelände, die PumpBase, aufzunehmen.

Neben dem Freizeitareal sind der Rathausplatz, das Umfeld der Schule mit Parkplatz, der Eingang zum Kindergarten, der Bereich des Pfarrzentrums Oberwildflecken, der Dorfplatz in Oberbach sowie alle Spielplätze und Bushaltestellen aufgenommen worden.

Verhalten neu geregelt

Die Satzung regelt das Verhalten und spricht eine Reihe an Verboten aus. So dürfen die Anlagen nicht beschädigt werden, auch das Zerschlagen von Flaschen ist unzulässig. Der Genuss von Alkohol ist untersagt, ebenso das Abstellen von Fahrzeugen, Zelten, Grillen und offene Feuerstellen. Das Verrichten der Notdurft ist selbstverständlich auch untersagt.

Die Benutzung der Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Satzung gibt dem Markt Wildflecken eine Grundlage, um bei Verstößen handlungsfähig zu sein. So können Bußgelder und Platzverweise ausgesprochen werden. Hierzu berechtigt sind neben den in den Einrichtungen Bediensteten und verantwortlichen Personen auch alle Gemeinderäte.

Auch gibt die Satzung der Polizei bei Zuwiderhandlungen eine Handlungsgrundlage. Im nächsten Amtsblatt, Ende Oktober, wird die Satzung veröffentlicht. Sie ist dann auch auf der Homepage der Gemeinde einzusehen.

Zugestimmt wurde der Bauvoranfrage zur Kniestockerhöhung und Änderung der Dachneigung am bestehenden Wohnhaus in Oberbach sowie dem Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses in der Sonnenstraße in Wildflecken.

Bericht fällt aus

Der auf der Tagesordnung angekündigte Bericht des Konversionsmanagements des Landkreises ist krankheitsbedingt entfallen.