Wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort flatterte einem 83-jährigen Rentner aus Burgkunstadt im vergangenen Jahr ein Strafbefehl ins Haus. Die Ansage war klar: 1625 Euro Bußgeld, sowie die Weisung, ...
Wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort flatterte einem 83-jährigen Rentner aus Burgkunstadt im vergangenen Jahr ein Strafbefehl ins Haus. Die Ansage war klar: 1625 Euro Bußgeld, sowie die Weisung, sich zwei Monate lang nicht hinters Steuer zu setzen. Besonders dagegen richtete sich der Einspruch des Rentners und so traf man sich am Donnerstag im Saal 14 des Amtsgerichts.
Nach Unfall nicht gewartet
Zwei Einspruchsschreiben lagen dem Gericht vor, jeweils mit der Betonung, das Fahrverbot nicht auf diese zeitliche Länge festzusetzen. Mit der Geldstrafe selbst zeigte sich der Beschuldigte einverstanden, so wie er überhaupt häufig erwähnte, dass es eine Dummheit von ihm gewesen sei, nicht lange genug auf den Fahrer des Pkw gewartet zu haben, den er an einem Einkaufsmarkt in Burgkunstadt geschrammt hatte. Dem durch Richter Alexander Zenefels vorgebrachten Vorwurf, dass er zudem nicht bei der Polizei gewesen sei, entgegnete der Burgkunstadter auf eine noch verzeihlich witzige Weise schlagfertig mit "Die Polizei war ja dann bei mir!".
Doch was ist genau passiert? Am 25. Juli 2018 steuerte der Mann vor 19 Uhr einen Parkplatz an und kollidierte mit einem geparkten Wagen. Auf 1242 Euro wurde der dadurch entstandene Sachschaden beim parkenden Fahrzeug beziffert. Doch anstatt den Wagen abzustellen und den in Augenschein zu nehmen, soll er sich wieder in sein Auto gesetzt haben und alsbald losgefahren sein, das Kommen des Fahrzeugführers nicht abwartend.
An diesem Punkt protestierte der Rentner, der angab, den Schaden sehr wohl in Augenschein genommen zu haben. Doch er habe nichts feststellen können. Bei seinem eigenen Auto hingegen seien ein paar Punkte und eine millimeterdünne Linie zu bemerken gewesen. "Ich habe den Tatort nicht fluchtartig verlassen, weil ich festen Glaubens war, es ist nichts passiert." Auch nach Vorlage von Bildern, die den Eindruck verdichteten, dass es doch zu einem Fremdschaden gekommen ist, blieb der Mann sowohl bei seiner Einlassung als auch bei seiner Einsicht. "Die Bestrafung seh' ich ein, aber bitte net so rabiat", bat er um Milde in Bezug auf die Dauer seines Fahrverbots. Die Erklärung lieferte er auch gleich nach, denn er und seine Frau seien in ihrem Alter wegen Einkäufen und Arztterminen auf das Auto angewiesen. "Die Einschränkung wäre sehr, sehr hart."
Strafbefehl wird "eingedampft"
Als Richter Zenefels ins Gespräch brachte, dass man das Fahrverbot auf eine gewisse Distanz auslegen könnte, entgegnete der Rentner in fragendem Ton etwas schelmisch: "Lassen wir es doch ganz fallen!" Von Interesse war nun noch die Aussage einer Zeugin, der Frau, deren Auto angefahren wurde. Die 45-jährige Weismainerin erklärte dabei, von jenseits des Parkplatzes beobachtet zu haben, wie der Angeschuldigte ihr Auto anfuhr.
Auf die richterliche Frage, wie lange sie das Auto des Rentners habe parken sehen, antwortete sie mit "fünf Minuten". Eine Aussage, die durchaus geeignet war, Fragen aufzuwerfen. Denn weshalb ist sie dann nicht zu dem Parkenden gegangen, ihn auf seine Kollision hinweisend? Diese Frage stellte auch der Rentner der Frau und erhielt als Entgegnung lediglich den Satz: "Also, ich habe das gemacht, was ich für richtig gehalten habe."
Für richtig hielt es das Gericht am Ende, den Strafbefehl etwas einzudampfen. Zwar blieb es bei den 1625 Euro, aber das Fahrverbot wurde auch durch Anregung von Staatsanwalt Matthias Jakob um einen Monat verkürzt. Nun muss sich der Rentner behelfen oder behelfen lassen. Einen Lösungsansatz nannte er selbst: "Man kann ja Vorratswirtschaft betreiben."