Die Autobahndirektion Nordbayern hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der Talbrücke Römershag an der BAB A 7 (Fulda...
                           
          
           
   
          Die Autobahndirektion Nordbayern hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der Talbrücke 
Römershag an der BAB A 7 (Fulda - Würzburg) im Abschnitt Anschlussstelle Bad Brückenau/Volkers bis Anschlussstelle Bad Brückenau/Wildflecken gestellt. 
Der Ersatzneubau ist wegen erheblicher baulicher Schäden erforderlich. Die vorhandene Anzahl der Fahrstreifen der Bundesautobahn A 7 werden nicht verändert. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Talbrücke und die damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen und bauzeitlichen Provisorien an der A 7 sowie die Sanierung der Bauwerksentwässerung mit der Anlage eines Absetz- und Regenrückhaltebeckens.
Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt 800 Meter, wovon die Bauwerkserneuerung eine Länge von 322 Meter umfasst. Der Ersatzneubau wird im Gegensatz zum achtfeldrigen Bestandsbau nur noch fünf Brückenfelder aufweisen. 
Die Gesamtstützweite des Bauwerks wird von 290 Meter auf 322 Meter erhöht. Der Überbau wird als Stahlverbundquerschnitt mit Rohrfachwerk geplant, teilt die Regierung mit.
  
  Kosten: rund 59 Millionen Euro
 
Die Kosten des gesamten Vorhabens werden auf rund 59 Millionen Euro geschätzt. Mit den Bauarbeiten soll nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens begonnen werden. Die Auslegung der Planunterlagen wird in der Stadt Bad Brückenau voraussichtlich noch im Juli beginnen. Zeit und Ort wer den noch von der Stadt bekanntgegeben.
  
  Anhörungsverfahren
 
Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Auslegung der Planunterlagen. 
Die Planunterlagen und die Bekanntmachungen können auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter http://www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik "Planung und Bau" und weiter "Aktuelle straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren" eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen, teilt die Regierung von Unterfranken mit. 
  red