Ärger und erhebliche Kosten sind vorprogrammiert, wenn Wasserleitungen durch Frost aufplatzen. Denn: Für Frostschäden - beispielsweise am Wasserzähler - muss der Hauseigentümer in aller Regel selbst a...
Ärger und erhebliche Kosten sind vorprogrammiert, wenn Wasserleitungen durch Frost aufplatzen. Denn: Für Frostschäden - beispielsweise am Wasserzähler - muss der Hauseigentümer in aller Regel selbst aufkommen. Darauf weisen die SÜC in einer Pressemitteilung hin.
Die Vielzahl der Wasserzähler in Ein- und Mehrfamilienhäusern befindet sich im Keller. Daher sollte dieser besonders vor Frost geschützt werden. Dazu kann eine vorhandene Heizung leicht aufgedreht werden. "Wenn es kälter wird, sollten Sie alle Außentüren und Kellerfenster schließen sowie die Kellerschächte abdichten", erklärt Markus Fleischmann, Abteilungsleiter Bau/Betrieb Rohrnetze. "Wo keine Heizung vorhanden ist, sollten Zähler und Leitungen isoliert werden."
"Gartenleitungen oder Leitungen im Hof, in Ställen, Garagen oder Dachbodenräumen, die im Winter nicht benötigt werden, sollten regelmäßig schon im Herbst von innen abgesperrt und entleert werden. Dies umso mehr, wenn die Leitungen im Freien liegen", erklärt Fleischmann. Das äußere Entsperrungsventil, das im Freien liegt, sollte dann ständig geöffnet bleiben.
Und wenn der Frost bereits zugeschlagen hat? Grundsätzlich sind die Stadtwerke als Wasserversorger für Reparaturen an Hausanschlüssen und Wasserzählern zuständig. Anders verhält es sich bei den Leitungen und Anschlüssen hinter dem Wasserzähler. Für sie ist der Hausbesitzer beziehungsweise der Wohnungseigentümer verantwortlich. Dabei ist er verpflichtet, Hausanschlüsse und Zähler gegen Schäden wie Frost zu schützen. Im Schadensfall müssen unter Umständen Kosten vom Besitzer getragen werden.
Wer ein gesprungenes Sichtglas oder andere Schäden am Hausanschluss feststellt, meldet sich bitte umgehend bei den SÜC. Unter der Telefonnummer 09561/749-0 ist rund um die Uhr ein Mitarbeiter erreichbar. red