Weil er sich von einem "dürren Blödel" nichts sagen lassen wollte, brachte der Rentner etwas ins Rollen: sein Auto. Mit dem fuhr der 78-Jährige einem Studenten über den Fuß. Ein Fall, den die Staatsan...
Weil er sich von einem "dürren Blödel" nichts sagen lassen wollte, brachte der Rentner etwas ins Rollen: sein Auto. Mit dem fuhr der 78-Jährige einem Studenten über den Fuß. Ein Fall, den die Staatsanwaltschaft am Dienstag als vorsätzliche gefährliche Körperverletzung zur Anklage brachte.
Als die Sache ausgestanden war, schien sie es für den Senior aus Bad Staffelstein noch nicht erledigt zu sein. "Es geht nur ums Geld", murmelte er vor sich hin, verließ Saal 14 im Amtsgericht, betrat ihn dann unsicher wirkend wieder und wurde von seiner Frau an der Jacke wieder hinausgezogen. Eine gewisse Uneinsichtigkeit hatte das Gericht unter Vorsitz von Richter Alexander Zenefels an dem Mann während der Verhandlung aber auch schon festgestellt.
Es ging um den 27. August 2018 in Bad Staffelstein. Dort fand das Altstadtfest statt, und es kam zu einem Lauf. Damit dieser ungestört vonstatten gehen konnte, wurden Streckenposten zur Absicherung aufgestellt. Unter ihnen war auch der 21-jährige Student, der als Mitglied des THW (Technisches Hilfswerk) klar zu erkennen war.
"Wir waren an der Kreuzung gestanden, mit der Order, kein Fahrzeug in die mit Flatterband abgesperrte Straße fahren zu lassen", erklärte der junge Mann bei seiner Vernehmung. Als er dem an ihn herangefahrenen Staffelsteiner Rentner diesen Umstand so erklärt habe, habe dieser "in einem gereizten Ton gesagt, dass er sich von mir dürrem Blödel nichts sagen lasse".
Es ging um Werkzeug, das der Angeklagte in seinem Kofferraum liegen hatte, und dieses wollte er zu seiner Wohnung bringen. Dabei habe er sogar vorgeschlagen, doch am besten hinter den Läufern herzufahren.
Das verweigerte der Mann vom THW dem Rentner damals und riet ihm, das Auto abzusperren und die wenigen Meter zu seinem Haus zu laufen. Dabei, sagte der junge Mann, habe er seinen Fuß an den Reifen des Pkws gestellt und Blickkontakt zum Insassen gehalten.
Doch der fuhr an, und es sei nur den Sicherheitsschuhen des Opfers zu verdanken, dass dieses nur Quetschungen erlitt. Eine Entschuldigung, sagte der Geschädigte, sei dafür bislang bei ihm noch nicht eingegangen.