Stichtag 15. Februar

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Der 15. Februar ist für Privathaushalte und Gewerbetreibende ein wichtiger Stichtag. Wie die Stadt Kulmbach mitteilt, werden an diesem Tag die Gewerbesteuer, die Grundsteuer, die Straßenreinigungsgebü...

Der 15. Februar ist für Privathaushalte und Gewerbetreibende ein wichtiger Stichtag. Wie die Stadt Kulmbach mitteilt, werden an diesem Tag die Gewerbesteuer, die Grundsteuer, die Straßenreinigungsgebühren und die Hundesteuer für das erste Quartal fällig. Die Beträge wurden bereits mit einem früheren Bescheid auf Dauer festgesetzt und gelten grundsätzlich so lange, bis eine Änderung durch einen neuen Bescheid erfolgt.

Soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, sind die Zahlungen unter Angabe der Kundenreferenznummer beziehungsweise der Finanzadresse an die bekannten Bankverbindungen zu richten. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtkasse Kulmbach unter Telefon 09221/940-299 beziehungsweise per E-Mail an stadtkasse@stadt-kulmbach.de jederzeit gerne zur Verfügung. red