Spart die Gemeinde 100 000 Euro?

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Die Gemeinde Harsdorf darf darauf hoffen, die Ergänzungszahlung von 100 000 Euro für die beiden Bahnübergänge am Erlenweg (unser Bild) und in der Hirtengasse nicht leisten zu müssen. Foto: Werner Reißaus
Die Gemeinde Harsdorf darf darauf hoffen, die Ergänzungszahlung von 100 000 Euro für die beiden Bahnübergänge am Erlenweg (unser Bild) und in der Hirtengasse nicht leisten zu müssen. Foto: Werner Reißaus

Es sieht so aus, als müsste die Ergänzungszahlung für die beiden Bahnübergänge am Erlenweg und in der Hirtengasse nicht geleistet werden.

Die beste Nachricht gab Bürgermeister Günther Hübner (CSU) am Ende der öffentlichen Sitzung bekannt. Nach einem Schreiben aus München bestehe die berechtigte Hoffnung, dass die Gemeinde die errechnete Ergänzungszahlung für die beiden Bahnübergänge am Erlenweg und in der Hirtengasse nicht leisten muss.

Grundlage dafür ist das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Die von der Deutschen Bahn vorgelegte Ergänzungsvereinbarung ist seitens der Gemeinde Harsdorf noch nicht unterschrieben worden. Jetzt ist es durchaus möglich, dass die Kommune die Nachberechnung von rund 100 000 Euro nicht zahlen muss.

Hübner teilte dem Gemeinderat in der Sitzung mit, dass ihn immer wieder Anfragen über ein mögliches Baugebiet im Anschluss an den Lindenweg in Richtung Sandreuth erreichen. Der Bauausschuss soll nun bei einem Ortstermin darüber beraten, ob ein Verfahren in Gang gesetzt wird.

Beschlossene Sache ist die Widmung der neuen Erschließungsstraße im Baugebiet "Zettmeisel Nord-West". Sie bekommt den Namen Untere Weinleite.

Umfassend informierte der Bürgermeister das Gremium über die Kanalbefahrung und den daraus resultierenden Sanierungsbedarf. Die Befahrung habe gezeigt, dass das Kanalnetz im Gemeindegebiet in einem relativ guten Zustand ist. Aufgabe des Gemeinderats sei es nun, eine Prioritätenliste zu erstellen.

Einverstanden erklärte sich das Gremium mit der Änderung des Verlaufs der Kanäle im Bereich des Bebauungsplans "Harsdorf I" zwischen der Blumenstraße und der Staatsstraße. Die neuen Kanäle gehen zwar ins Eigentum der Gemeinde über, aber die Baukosten trägt der Bauherr der dort vorgesehenen Wohnanlage.

Das Rathaus der Gemeinde Harsdorf schließt sich auch weiterhin nicht ans Behördennetz an. In diesem Zusammenhang gab Hübner eine aktuelle EU-Vorschrift bekannt, wonach die Vergabe von Gewerken und sonstigen Aufträgen nur noch nichtöffentlich erfolgen darf. Peter Krauß (CSU) platzte hier der Kragen: "Könnt ihr euren Leuten in Brüssel nicht einmal sagen, dass das Mist ist, was sie da gemacht haben."

Hübner teilte noch mit, dass Harsdorf in einer interkommunalen Zusammenarbeit mit Trebgast, Neudrossenfeld und Ködnitz Synergieeffekte nutzen und Glasfaser-Hausanschlüsse mit einer Förderung von 90 Prozent erstellen kann. Jeder Hauseigentümer könne sich ohne Kosten einen Glasfaseranschluss ins Haus legen lassen. Das Förderverfahren müsse allerdings bis 2025 abgewickelt sein. Ein entsprechender Beschluss soll in der November-Sitzung gefasst werden.

Eine weitere auswärtige Nutzung des Saals im Gemeindezentrum "Zur Tanne" kommt während der Corona-Pandemie nur durch den Posaunenchor Trebgast infrage.

Auf Anfrage von Stefan Holzheu (SPD) gab Hübner noch bekannt, dass aufgrund von Luftwechselraten im Saal ein 6,4-fache Luftaustausch erfolgen kann.