So wird zurzeit gerechnet

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Zur Ermittlung der Grundsteuer wird bislang der Einheitswert einer Fläche mit der staatlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Für ein Einfamilienhaus im Wert von 50 000 Euro gilt beispielswei...

Zur Ermittlung der Grundsteuer wird bislang der Einheitswert einer Fläche mit der staatlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Für ein Einfamilienhaus im Wert von 50 000 Euro gilt beispielsweise die Messzahl 3,5 von 1000. Das ergibt den Grundsteuermessbetrag von 50 000x 3,5/1000 = 175 Euro. Diesen multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz. Ein Hebesatz von 250 Prozent, wie in etlichen Kommen des Landkreises üblich, bedeutet beispielsweise den Faktor 2,5. Die jährlich zu zahlende Grundsteuer beträgt in unserem Beispiel also 175 x 2,5 = 437,50 Euro. eki