So streng sind die Quarantäne-Regeln

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Sie gilt schon seit dem 25. Februar, aber wirklich durchgedrungen sind ihre Regelungen offenbar nicht: die neue Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit zur Quarantäne von Corona-Konta...

Sie gilt schon seit dem 25. Februar, aber wirklich durchgedrungen sind ihre Regelungen offenbar nicht: die neue Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit zur Quarantäne von Corona-Kontaktpersonen und Verdachtspersonen.

Gestern hat das Landratsamt nach Tageblatt-Anfrage diese Regeln noch einmal deutlich auf seiner Website veröffentlicht. Denn: Die Regeln für die Quarantäne sind deutlich strikter als zuvor.

Keine Verkürzung möglich

Kernpunkt: Ist jemand Kontaktperson der Kategorie 1 (KP 1), gilt eine häusliche Quarantäne von 14 Tagen - und die ist nicht verkürzbar. Wörtlich: "Die Möglichkeit einer Quarantäneverkürzung durch einen negativen SARS-CoV-2-Test ab Tag 10 entfällt." Erst wenn nach den 14 Tagen nach dem "letzten relevanten Kontakt" ein negativer Test vorgelegt werden kann, endet die Quarantäne.

Dabei ist es laut der Verfügung unerheblich, ob der Verdacht oder gar der Nachweis besteht, dass sich ein Mensch mit einer der neuen Mutationen angesteckt hat. Diese sind offenbar ansteckender als das ursprüngliche Virus, sie werden deshalb offiziell "Variant of Concern" (VOC, besorgniserregende Variante) genannt.

Zeigt eine Person während der Quarantäne Symptome, muss getestet werden. Ohne Symptome sei das eine Einzelfallentscheidung der Gesundheitsämter.

Hat man einen positiven Fall im eigenen Haushalt, dauert die Quarantäne auch 14 Tage, wenn danach ein negativer Test vorgelegt wird. Aber auch dann wird bis zum 20. Tag eine Einschränkung der Kontakte empfohlen.

Impfung ist egal

Das alles gilt auch dann, wenn die betroffene Person bereits vollständig geimpft ist. Auch, wenn man selber Covid-positiv gewesen ist, ist eine Quarantäne nicht ausgeschlossen. "Bei Kontaktpersonen, die vormals selbst infiziert waren, ist nur dann keine Quarantäne erforderlich, wenn der Kontakt innerhalb von drei Monaten nach dem Nachweis der eigenen Corona-Infektion erfolgte, da man in diesem Zeitraum von einer gewissen Grundimmunität ausgeht", heißt es in der Mitteilung des Landkreises. Besteht aber der Verdacht auf eine Infektion mit einer Mutante, wird auch hier grundsätzlich Quarantäne empfohlen.

Das gilt in Schulen

Auch bei Infektionen in Schulen ist es strenger. Bislang galt die "Kohortenisolation": dass Schüler oder Lehrer, die direkten Kontakt zur infizierten Person hatten, in Quarantäne geschickt und am 5. Tag danach getestet wurden. Jetzt gilt: Wird ein Kind positiv getestet, kann grundsätzlich zunächst die gesamte Klasse als Kontaktperson ersten Grades gewertet werden. Hier greifen zwar mögliche Ausnahmen, das Gesundheitsamt ermittelt konkret, wer wie eng Kontakt zur infizierten Person hatte und deshalb in Quarantäne muss. So muss der Kontakt zum Infizierten "relevant" gewesen sein, also länger als 30 Minuten in einem nicht ausreichend belüfteten Raum. Aber in Zweifelsfällen soll immer gelten: Einstufung als KP 1. Die Quarantäne unterbrechen dürfen unter bestimmten Umständen Schüler in Abschlussklassen in der Prüfungsphase, die Kontaktpersonen sind. Alle Informationen: www.landkreis-coburg.de. dy