Die Stadt Bamberg appelliert an die Angehörigen, den Besuch von Pflegeeinrichtungen einzuschränken, um die Gesundheit der Pflegebedürftigen zu schützen.
Es kann sehr schnell gehen: Ist Covid-19 einmal drin in einer Pflegeeinrichtung, greift das Virus um sich wie bei einem Flächenbrand. Szenarien wie diese haben sich im Frühjahr, zu Beginn der Corona-Pandemie, abgespielt. Jetzt gilt es, diese unbedingt zu vermeiden, teilt die Stadt Bamberg mit. Entscheidende Akteure dabei seien die Pflegekräfte und die Angehörigen. Denn auch Letztere trügen durch ihr Verhalten dazu bei, die Gesundheit der Pflegebedürftigen zu schützen.
Wie schnell es gehen kann, habe sich unlängst in der Pflegeeinrichtung St. Joseph der Caritas in Nürnberg-Langwasser gezeigt: Binnen weniger Tage infizierten sich 31 Personen, 19 Bewohner und zwölf Mitarbeiter. Mit der Folge, dass fünf der Erkrankten ins Krankenhaus mussten. Fünf der insgesamt acht Stockwerke wurden unter Quarantäne gestellt, die Bewohner der übrigen Stockwerke wurden angehalten, in ihren Zimmern zu bleiben. Weiterhin herrscht Besuchsverbot. Mitarbeiter aus anderen Caritas-Einrichtungen ersetzen ausfallende Pflegekräfte.
"Wenn das Virus einmal drin ist in der Einrichtung, ist es sehr schwierig, wieder coronafrei zu werden. Um eine komplette Schließung kommt man dann kaum herum", sagt Claudia Steblein vom Amt für soziale Angelegenheiten.
Schreckliche Erfahrungen
Die ganze Tragweite eines coronabedingten Lockdowns von Pflegeeinrichtungen habe sich im Frühjahr gezeigt: Personal in Schutzanzügen, vereinsamte Bewohner, das Fehlen von Sterbebegleitung und traumatisierte Angehörige, die wissen, wie wichtig und stabilisierend der regelmäßige Kontakt wäre - ein Schreckensszenario.
Gerade jetzt, wenn in der Region die Infektionszahlen steigen, sollte eine Pflegeeinrichtung behandelt werden "wie ein rohes Ei, das mit viel Fingerspitzengefühl von allen Seiten durch die Krise getragen werden will", heißt es weiter in der Pressemitteilung der Stadt Bamberg. Leitlinie für das Verhalten aller Akteure müsse sein, die Gesundheit der Pflegebedürftigen nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.
Was zu beachten ist
In jedem Fall bestehe für die Besucher eine Maskenpflicht. Außerdem müsse der Mindestabstand von 1,5 Metern möglichst durchgängig eingehalten werden. Angehörige sollten deshalb ihr Besuchsverhalten eingehend prüfen. Sie sollten sich auch vergegenwärtigen, dass die Organisation von Besuchen Pflegekräfte bindet - und diese damit von ihrer eigentlichen Aufgabe, der Pflege, abgehalten werden.
An Pflegekräften herrsche grundsätzlich Mangel. Dieser werde durch die Erkältungszeit noch verstärkt, denn Pflegekräfte seien angehalten, bei entsprechenden Symptomen vorsorglich zwei bis drei Tage zu Hause zu bleiben. red