Rettungsdienst - Helfer zweiter Klasse?

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Viele ehrenamtliche Mitarbeiter von ASB und BRK können nicht an Einsätzen teilnehmen, weil sie dafür nicht von der Arbeit freigestellt werden würden. Foto: Josef Hofbauer/CT-Archiv
Viele ehrenamtliche Mitarbeiter von ASB und BRK können nicht an Einsätzen teilnehmen, weil sie dafür nicht von der Arbeit freigestellt werden würden.  Foto: Josef Hofbauer/CT-Archiv

Während ehrenamtliche Feuerwehrleute bei Einsätzen von ihrer Arbeit freigestellt werden, ist das bei vielen Helfern im Rettungsdienst noch nicht der Fall. Das könnte sich demnächst ändern.

Immer wieder werden sie in den höchsten Tönen von den verschiedensten Politikern gelobt, die vielen ehrenamtlichen Helfer, die sich bei Feuerwehren und Rettungsdiensten engagieren. Und das zu Recht: Sie löschen Feuer, bergen Verletzte, betreuen und versorgen Opfer und Angehörige und retten dabei sogar Leben.
Dennoch macht das bayerische Gesetz Unterschiede zwischen verschiedenen Arten der ehrenamtlichen Hilfe, wodurch es zu Benachteiligungen kommt: "Ja, es gibt Nachteile für viele Helfer", bestätigt Danny Roth, der beim Sanitätsdienst des ASB Coburg tätig ist. Seit Jahren gebe es nur eine bedingte Gleichstellung unter den Helfern des Rettungsdienstes. "Vorletztes Jahr hat sich die Situation für den erweiterten Rettungsdienst verbessert", meint Danny Roth, aber die Betreuungskomponente sei dabei nicht berücksichtigt worden. 1#googleAds#100x100
Das heißt konkret, dass beispielsweise diejenigen Helfer, die sich um Betreuung und Unterbringung von Geschädigten und Angehörigen kümmern, nicht für ihren Arbeitsausfall entschädigt werden. Auch entstandene Kosten werden ihnen nicht zurückerstattet.
Momentan werden nur die ehrenamtlichen Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt, die als Unterstützung von der Integrierten Leitstelle alarmiert wurden und für die medizinische Notversorgung und den Transport von Verletzten zuständig sind.
Diese Ungleichheit wurde - und wird - auch im bayerischen Landtag diskutiert. Beispielsweise hat die SPD-Fraktion Anfang April einen Antrag gestellt, die Kosten einer Gleichstellung aller Rettungshelfer berechnen zu lassen. Der Finanzausschuss hat das abgelehnt. Schon im März 2015 war ein Antrag der SPD-Fraktion zur Gleichstellung aller Rettungshelfer abgelehnt worden, wie die SPD-Landtagsabgeordnete Susann Biedefeld betont.


"Maßvolle Erweiterung"

Die CSU-Fraktion sieht eine allgemeine Gleichstellung hingegen kritisch. In einem Antrag vom 11. April will sie prüfen lassen, ob "Bedarf für eine maßvolle Erweiterung der begünstigten Personengruppen besteht."
Laut Pressestelle des bayerischen Staatsministeriums habe "die CSU-Fraktion schon im vergangenen Jahr die Erarbeitung eines Änderungsgesetzes angeregt", erläutert die stellvertretende Pressesprecherin Kathrin Fändrich. Es liege mittlerweile sogar schon ein Gesetzesentwurf vor, der diese "maßvolle Erweiterung" beinhaltet, teilt sie mit. Dazu habe man sich auch mit Vertretern des BRK abgesprochen.
Das bestätigt auch Hanna Hutschenreiter, Pressesprecherin des Bayerischen Roten Kreuz: "Es ist eine wahnsinnig gute Sache, dass wir nicht mehr Helfer zweiter Klasse sind", meint sie erfreut. Genaues könne über den Inhalt des Gesetzesentwurf zwar noch nicht gesagt werden, aber er soll auch die betreuenden Helfer berücksichtigen, was vorher nicht der Fall war. "Wir vertrauen und appellieren an die Verantwortlichen, die bisherige Ungleichheit in der Freistellung ehrenamtlicher Helfer zu beenden", betont Hanna Hutschenreiter.
"Eine Verbesserung ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung", meint auch Danny Roth. Letztendlich müsse aber ein Gesetz zur allgemeinen Helfergleichstellung erlassen werden, sagt der ASB-Mitarbeiter.