Angestellte von Städten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sollen die Möglichkeit bekommen, mithilfe einer sogenannten Entgeltumwandlung per Leasing kostengünstig an Fahrräder, E-Bikes, E-Roller...
Angestellte von Städten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sollen die Möglichkeit bekommen, mithilfe einer sogenannten Entgeltumwandlung per Leasing kostengünstig an Fahrräder, E-Bikes, E-Roller oder E-Skooter zu kommen. Das haben kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften 2020 so vereinbart.
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach und der Marktgemeinderat Maßbach haben bereits grünes Licht dafür gegeben, dass ihre Angestellten diese Regelung nutzen können.
Ob das allerdings wirklich sinnvoll ist, darf stark bezweifelt werden. Entgeltumwandlung bedeutet nichts anderes, als dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespart werden können. Das reduziert, wenn auch nicht gerade viel, die Lohnsteuer und damit den Anteil, der davon an die Gemeinde abgeführt werden muss. Und wer so wenig verdient, dass er sowieso keine Lohnsteuer zahlt, der kann natürlich auch nichts sparen. Vor allem: Die Entgeltumwandlung reduziert auch die Sozialversicherungsbeiträge. Wer dadurch weniger in die Rentenkasse einzahlt, bekommt Jahre oder Jahrzehnte später etwas weniger heraus, das heißt schlichtweg eine geringere Rente.
Entgeltumwandlung ist sicher eine sinnvolle Angelegenheit für eine zusätzliche Altersvorsorge. Aber die Anschaffung eines Fahrrads gehört nicht dazu, auch wenn das Radfahren ganz sicher die Gesundheit fördert. Das ist Privatsache und Hobby.