Justiz Ein 45-Jähriger muss sich wegen Anlagebetrugs ab September vor der Wirtschaftsstrafkammer in Hof verantworten. Die angeklagten Taten stehen im Zusammenhang mit Investitionen in ausländische Solar- und Photovoltaik-Anlagen.
von unserem Redaktionsmitglied
Alexander Hartmann
Kulmbach — Nach vielen Monaten akribischer Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft muss sich ein 45-jähriger Kulmbacher Rechtsanwalt ab dem 21. September wegen Anlagebetrugs in Millionenhöhe vor Gericht verantworten. Die 4. Strafkammer des Landgerichts Hof, die Wirtschaftsstrafkammer, hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Rechtsanwalt und gegen einen weiteren Beschuldigten, einen Kaufmann aus dem Landkreis, zugelassen. Sie müssen sich wegen Betrugs und versuchten Betrugs in jeweils mehreren Fällen beziehungsweise wegen Beihilfe verantworten.
Die Schäden, die bei den angeklagten Taten entstanden sind, die im Zusammenhang mit Investitionen in verschiedene ausländische Solar- und Photovoltaik-Anlageprojekte stehen, belaufen sich auf insgesamt über eine Million Euro.
Projekte in Italien und Rumänien
Der 45-Jährige soll als Vermittler von angeblich lukrativen Investments in italienische und rumänische Solarparks aufgetreten sein. Doch zu den erforderlichen Beurkundungen ist es offenbar nie gekommen - die Kunden haben ihre Einlagen vergeblich zurückgefordert. Bei den Versuchsstraftaten standen Millionenbeträge zur Disposition.
Hinsichtlich des Tatvorwurfs des versuchten Betrugs bei einer angeklagten Tat wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hat eine Beschwerde eingelegt, über die nun der Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg entscheiden wird.
Der Prozess beginnt am 21. September um 9 Uhr im Schwurgerichtssaal. Den Vorsitz hat der Vizepräsident des Landgerichts, Matthias Burghardt. Es sind weitere 13 Verhandlungstage vorgesehen. Das Gericht hat 24 Zeugen geladen.
Neun Monate in U-Haft
Der Angeklagte steht bereits unter Bewährung. Er war, weil er 200 000 Euro Steuern hinterzogen hatte, im Mai 2013 zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Nach einer Festnahme im Herbst 2013 saß er neun Monate in Untersuchungshaft. Seit August 2014 ist der heute 45-Jährige wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht hatte den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Unter Juristen wird der Mann der "Anwalt der Armen" genannt, weil er Mandaten, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befanden, juristische Ratschläge gegeben haben soll, die diese oder deren Rechtschutzversicherungen offenbar tausende Euro gekostet haben.
Er, so heißt es, habe aussichtslose Verfahren geführt und dadurch Gebühren erwirtschaftet.
Ein Kollege hatte eine berufsaufsichtliche Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer erhoben. Wie die BR erfahren hat, hat der 45-Jährige seine Zulassung zurückgegeben. Für die Abwicklungseiner Kanzlei wurde der Kulmbacher Jurist Ralph Pittroff eingesetzt. Pittroff wickelt auch die Rechtsanwalts GmbH in Nürnberg ab, die der Angeklagte als Rechtsanwalt und Geschäftsführer geführt hat.