Pottensteiner Bürgermeister setzt sich zur Wehr

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Pottenstein — Pottensteins Bürgermeister Stefan Frühbeißer (CWU/UWV) weist die Aussagen einiger Verbandsräte des Wasserzweckverbands der Wiesentgruppe, die bei der Verbandsversamml...

Pottenstein — Pottensteins Bürgermeister Stefan Frühbeißer (CWU/UWV) weist die Aussagen einiger Verbandsräte des Wasserzweckverbands der Wiesentgruppe, die bei der Verbandsversammlung am letzten Freitag in Haßlach getroffen wurden, entschieden zurück. Insbesondere die Aussagen, dass der Pottensteiner Stadtrat unseriös sei.
Frühbeißer stellt klar, dass die Stadt Pottenstein aus rein rechtlichen Gründen bei kostenrechnenden Einrichtungen wie einer Wasserversorgung den von der Wiesentgruppe gewünschten Zuschuss einerseits nicht leisten darf und dies zudem aus Gleichbehandlungsgründen innerhalb der städtischen Versorgungseinrichtungen unzulässig ist. "Auf diese ,Zwickmühle' des Pottensteiner Stadtrates wurde bereits bei der gemeinsamen Sitzung mit den Gemeinderäten aus Gößweinstein und dem Stadtrat Pottenstein in aller Deutlichkeit hingewiesen", so Frühbeißer. Wenngleich die rechtliche Unzulässigkeit eines städtischen Zuschusses durch den Zweckverbandsrat Georg Lang während der Verbandsversammlung offensichtlich sehr wohl richtig erkannt worden sei, verurteilten andere Zweckverbandsräte nun den Pottensteiner Stadtrat dafür, dass dieser sich an Recht und Gesetz zu halten habe.
"Es muss aber auch die Berechnung der Deckungslücke durch die Wiesentgruppe in Frage gestellt werden, denn andererseits haben wir in den Vorgesprächen mit dem Zweckverband Wiesentgruppe wiederholt
begründet, dass die dort ermittelte Deckungslücke nach unserer Ansicht nicht dem Kostendeckungsprinzip beziehungsweise einer rechtmäßigen Globalkalkulation entspricht. Denn nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen gemäß der zugrunde gelegten Kostenschätzung vom 14. September wäre das gesamte Leitungsnetz der Wasserversorgung Tüchersfeld zu einhundert Prozent erneuert. Somit kann und muss für den Versorgungsbereich Tüchersfeld davon ausgegangen werden, dass auf absehbare Zeit keine weiteren Sanierungskosten anfallen und die Wassergebühren nach Abzug der Wassergewinnungskosten vollständig zur Refinanzierung einer Deckungslücke herangezogen werden können", so Frühbeißer.
Er hält es auch für eine Fehlentscheidung, dass die Wiesent gruppe als zweites Standbein nun an die Wasserversorgung der Stadtwerke Ebermannstadt anschließt. Die Schaffung eines zweiten Standbeins durch einen Anschluss an die Juragruppe bei Haßlach wäre laut Frühhbeißer weitaus günstiger und versorgungssicher gewesen. tw