Parkplatzsuche mit Schwierigkeit

2 Min
Klaus Bilstein zeigt seinen hellblauen Behinderten-Ausweis. Damit darf er als außergewöhnlich Gehbehinderter auf einem Behinderten-Parkplatz parken. Im Hintergrund auf dem Bildschirm das Foto des Behinderten-Parkplatzes am Schützenhaus Kronach. Der rechte und freie Platz wurde ihm verwehrt. Foto: Friedwald Schedel
Klaus Bilstein zeigt seinen hellblauen Behinderten-Ausweis. Damit darf er als außergewöhnlich Gehbehinderter auf einem Behinderten-Parkplatz parken. Im Hintergrund auf dem Bildschirm das Foto des Behinderten-Parkplatzes am Schützenhaus Kronach. Der rechte und freie Platz wurde ihm verwehrt.  Foto: Friedwald Schedel

Klaus Bilstein aus Steinwiesen ist außerordentlich gehbehindert, kann nur wenige Meter laufen. Doch sein entsprechender Ausweis nutzte ihm auf dem Parkplatz des Kronacher Schützenhauses nichts. Es gab Missverständnisse.

Eigentlich wollte Klaus Bilstein nur mal ein paar Stunden aus Steinwiesen raus, ein bisschen Musik am Pavillon des Kronacher Freischießens hören. Doch mit Entspannung wurde es an diesem Samstagnachmittag nichts.
Klaus Bilstein stammt aus Köln. In Steinwiesen, seiner zweiten Heimat, gefällt es ihm sehr gut, aber "die Zahl der Veranstaltungen im Dorf hält sich in Grenzen. Das ist auf die Dauer nicht befriedigend. Da ist man froh über jede Abwechslung, die man kriegen kann." Eine solche Abwechslung sollte der Besuch des Kronacher Freischießens werden.
Bilstein ist stark gehbehindert, es ist ihm aber möglich, jeweils nur wenige Meter zu laufen, dann muss er Pause machen, sich setzen. Er kann entsprechende Atteste vorweisen, den Parkausweis für außerordentlich Gehbehinderte natürlich auch. Und den hatte er selbstverständlich dabei, als er den Parkplatz am Schützenplatz ansteuerte. Dort wollte er das Auto auf einem der Behindertenparkplätze abstellen, die paar Schritte bis zum Musikpavillon traute er sich zu. Den Scooter, sein Elektrofahrzeug, wollte er nicht mitnehmen, "damit ich keinem Freischießen-Besucher in die Hacken fahre".
Soweit sein Plan, der an der Einfahrt zum Parkplatz zunichte gemacht wurde, denn der Parkplatzwächter ließ ihn gar nicht erst auf den Platz: "Ich habe keinen freien Platz mehr und kann Sie nicht hereinlassen." Bilstein jedoch sah viele freie Parkflächen, wollte aber keine weitere Diskussion und fuhr zu einem der Parkplätze Richtung Seelach, wohin er vom Parkwächter geschickt wurde. Der Weg von dort zum Schützenhaus war eigentlich viel zu lang und anstrengend für ihn, aber er biss die Zähne zusammen und nahm die vielen Schritte auf sich. Auf dem Parkplatz am Schützenhaus sah er, dass ein Parkplatz rechts neben vier abgestellten Behinderten-Autos frei war, der Platz daneben von einem Absperrgitter zugestellt. Darüber hinaus gab es am Schützenhaus jede Menge weiterer freier Plätze und Autos, die nicht gerade platzsparend geparkt waren, quer zu den Markierungen standen. Der 59-Jährige ärgerte sich. Der Parkwächter informierte ihn, dass die freien Plätze von der Lebenshilfe belegt seien und der freie Parkplatz als Fluchtweg diene. Das trug nicht zur Verbesserung der Laune des gehbehinderten Mannes bei, der ein paar Fotos vom halbleeren Parkplatz machte.
Das Lauschen der Musik am Pavillon war dann für Bilstein die erwartete Entspannung, doch er musste ja an den für ihn beschwerlichen Weg zurück zum Auto denken. Die Zahl der Behindertenparkplätze hält er angesichts der Größenordnung des Freischießens für viel zu gering. Denn wenn die Plätze schon am ruhigen Nachmittag zugestellt waren, was war da erst am Abend los, wenn deutlich mehr Besucher auf der Hofwiese gezählt wurden?


Die Aufklärung

Dieter Krapp vom Ordnungsamt der Stadt verwies darauf, dass die Zahl der Behindertenparkplätze im Vorfeld des Freischießens abgeklärt worden sei. Behinderten sollte das Parken auch auf den Sonderverfügungsflächen von Polizei und Einsatzkräften gestattet werden, wenn die jeweiligen Parkplätze nicht gebraucht würden.
Platzmeister Charly Wittig von der Schützengesellschaft Kronach wollte sich dazu nicht äußern und verwies auf den Parkplatzbetreiber. Der hatte von dem Vorfall bereits Nachricht bekommen und konnte das aufklären: Es seien vier feste Parkplätze für Behinderte ausgewiesen worden. Die vier, auf denen Karl Bilstein auch geparkte Autos von Behinderten gesehen hatte. Weitere vier Plätze für Behinderten-Fahrzeuge seien auf dem Platz frei verfügbar, aber zum fraglichen Zeitpunkt besetzt gewesen. Die anderen Parkplätze seien für die Zeit des Freischießens gekauft gewesen. Darauf habe der Parkplatzwächter kein Behindertenauto abstellen lassen dürfen.