Ortskern wird förmliches Sanierungsgebiet

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Der alte Ortskern der Gemeinde soll als "förmliches Sanierungsgebiet" ausgewiesen werden. Hauseigentümer haben damit die Möglichkeit, sobald das Verfahren a...

Der alte Ortskern der Gemeinde soll als "förmliches Sanierungsgebiet" ausgewiesen werden. Hauseigentümer haben damit die Möglichkeit, sobald das Verfahren abgeschlossen ist, Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen. Der Gemeinderat beschloss nach einer längeren Diskussion, die notwendigen vorbereitenden Untersuchungen durchführen zu lassen. Den Auftrag dazu hat das Schweinfurter Architekturbüro Perleth.


Expertin erläutert Verfahren

Diplomingenieurin Christiane Wichmann, die für dieses Büro arbeitet, erläuterte das Verfahren ausführlich. Sie hat das vorgeschlagene Sanierungsgebiet vor kurzer Zeit einmal gründlich unter die Lupe genommen. "Enge Grundstücke, überalterte Häuser" hat sie vorgefunden. 1#googleAds#100x100 Manche Scheunen und Ställe, die ursprünglich nicht im Plan enthalten waren, hat sie mit hineingenommen.
Gemeinderat Harald Klopf (Rannunger Bürgerliste) schlug vor, die Brunnenstraße teilweise mit ins Sanierungsgebiet aufzunehmen. "Alt ist keine Begründung für die Aufnahme ins Sanierungsgebiet", meinte dazu Christiane Wichmann. Sie wolle versuchen, so realistisch wie möglich zu planen, damit das Landratsamt nicht noch einen Strich durch die Rechnung macht. Bürgermeister Fridolin Zehner (CSU) ergänzte: "Es ist klar, dass wir nicht alle ins Sanierungsgebiet reinnehmen können, die es nötig hätten oder die es wollen." Christiane Wichmann wies darauf hin, dass in dieser Sitzung die Grenzen des Sanierungsgebietes noch nicht festgeschrieben würden, "passiert ist noch nichts". Der förmliche Beschluss, den Rannunger Ortskern zum "förmlichen Sanierungsgebiet" zu erklären, fiel schließlich fast einstimmig, bei einer Gegenstimme. Christiane Wichmann wies darauf hin, dass nun ein langwieriges Verfahren beginnt, das genau eingehalten werden muss. Nach dem Aufstellungsbeschluss erfolgt die öffentliche Bekanntgabe. Die "Träger öffentlicher Belange" (also vor allem Behörden und Verbände) und die Betroffenen werden angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Eventuelle Einsprüche werden im Gemeinderat behandelt.


Rahmenplan wird erstellt

Ein Rahmenplan mit einer Kostenübersicht wird erstellt, Ziele der städtebaulichen Sanierung werden festgelegt. Danach sieht das Verfahren die Festlegung des Sanierungsgebietes und des Sanierungsverfahrens vor. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, müssen all diese Schritte durchgeführt werden. Die Sanierungssatzung sollte bis September fertig sein und dann im Oktober verabschiedet werden können. Im November würde sie dann veröffentlicht und könnte zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, wenn es keine Probleme gibt. 15 Jahre haben die Grundstückseigentümer Zeit, ihre Häuser zu sanieren. Diese Frist kann allerdings verlängert werden.


Genaue Regelungen

Im Paragraphen 7h des Einkommensteuergesetzes sind die steuerlichen Vorteile, die Hauseigentümer in förmlichen Sanierungsgebiet geltend machen können, genau geregelt. Auch heißt es da, dass erhöhte Absetzungen beim Finanzamt nur geltend gemacht werden können, wenn eine Bescheinigung der Gemeinde vorliegt, in der die entsprechenden Voraussetzungen bescheinigt werden. Fachleute raten auch, in jedem Fall einen Steuerberater rechtzeitig vorher einzuschalten.
Im Pfarrheim Rannungen findet am 11. April um 18 Uhr ein Vortragsabend zum Thema "Mitten im Ort - mitten im Gespräch" statt, der exakt zur Ausweisung des Ortskerns als förmliches Sanierungsgebiet passt (wir berichteten).