Ein 36-jähriger Mann sollte zu einem Gerichtstermin kommen. Weil er dies aber nicht tat, sollte er von der Polizei per Haftbefehl vorgeführt werden. Das kom...
Ein 36-jähriger Mann sollte zu einem Gerichtstermin kommen. Weil er dies aber nicht tat, sollte er von der Polizei per Haftbefehl vorgeführt werden. Das kommt im deutschen Gerichtsalltag des Öfteren vor.
Aber selten eskaliert die Sache derart wie in dem Fall, über den jetzt die Forchheimer Amtsrichterin Silke Schneider zu entscheiden hatte. Sie verurteilte den Forchheimer zu sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Gang auf die Toilette
"Das Abhauen an sich ist nicht strafbar", kommentierte sie die Einlassung des Angeklagten. Aber strafbar ist all das, was dabei sonst noch passierte.
Zwei Polizeibeamte standen vor seiner Tür - mit dem Haftbefehl in der Hand. Es öffnete die Schwester. Der 36-Jährige wollte gerade auf die Toilette, deren Tür genau hinter der Wohnungstür liegt. Das kam den Polizisten - einer von ihnen kannte den Angeklagten - wohl merkwürdig vor. Jedenfalls verhinderten sie das Vorhaben und drückten die Wohnungstür auf. Dabei rumpelte der Angeklagte gegen ein Schränkchen, das umfiel.
Angeklagter schlägt um sich
Trotzdem war der 36-Jährige noch sehr beweglich und sprang kurzerhand aus seinem Schlafzimmerfenster. Von da aus rannte er über die Straße und in die Postfiliale hinein.
Der eine Polizist sprang hinterher, der andere eilte durch die Haustür nach. Bei seiner Zeugenaussage beschrieb er als seine nächste Wahrnehmung, wie der Flüchtende im Postfoyer mit seinem Kollegen lautstark diskutierte. Der Angeklagte beharrte darauf, selber zum Polizeiauto zu gehen. Aber die Polizisten ließen sich auf keine Diskussionen ein. Trotz oder vielleicht auch wegen des großen Publikumsandrangs in der Post kam es zu einer Rangelei mit den Polizisten. Anlass war, dass sich der Angeklagte nicht wie angeordnet auf den Boden legen wollte.
Gefesselt mit Kabelbindern
Dabei schlug er um sich und erwischte einen Polizisten an der Brille. Erst mit der Hilfe von herbeigerufenen Kollegen konnten die Polizisten den Mann mit Kabelbindern fesseln und so zur Wache bringen.
Die Anklage lautete deshalb auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung und Beleidigung.
"Teilweise stimmt's, einiges ist übertrieben", hatte der Angeklagte zur Anklageschrift eingelassen. Das legte ihm Schneider als Anflug von Einsicht aus. Für eine Aussetzung zur Bewährung allerdings sah sie keinen Spielraum, war es doch die dritte Verurteilung des Mannes seit 2015. 14 Mal hatte sich der Mann seit seiner Strafmündigkeit bereits vor Gericht verantworten müssen.