Nachtragshaushalt: Herkulesaufgabe Kanalsanierung kann kommen

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von unserem Mitarbeiter  Dieter Grams

Walsdorf — In einer Kommune wird dann ein Nachtragshaushalt notwendig, wenn sich über- oder außerplanmäßige Aufwendungen ergeben, die in einem erheblichen Umfang zu den Gesamtaufwendungen und -auszahlungen stehen, oder wenn es sich um Ausgaben von bisher im Vermögenshaushalt noch nicht veranschlagte Investitionen handelt. Der Gesetzgeber hat den Begriff "erheblich" nicht näher definiert, was den Gemeinden einen eigenverantwortlichen Ermessensspielraum einräumt. In dieser Situation befindet sich jetzt die Gemeinde Walsdorf.
Der vom Gemeinderat einstimmig gebilligte Nachtragshaushalt hat zwei Ursachen. Dabei handelt es sich primär um die Sanierung des Kanalnetzes. Diese bereits in der Vergangenheit angekündigte und unumgängliche Maßnahme wird in den Jahren 2015 und 2016 circa 2 244 000 Euro verschlingen. Die Arbeiten werden im kommenden September in Walsdorf selbst, im Oktober in Erlau und im Frühjahr 2016 in den übrigen Ortsteilen beginnen.
Für die Bürger oder Verkehrsteilnehmer werden die Sanierungsarbeiten weitgehend unsichtbar stattfinden. Von den unter Tage im Einsatz befindlichen Robotern und Inlinern kriegt kaum jemand etwas mit. "Das Ergebnis wird Ende 2016 praktisch ein Neubau des Kanalnetzes sein", so Geschäftsführer Andreas Geck.
Um die Finanzierung sicher zu stellen ist eine langfristige Darlehensaufnahme in Höhe von zwei Millionen Euro vorgesehen; eine Maßnahme, die schon bei der Vorstellung des Haushalts bekanntgegeben wurde. Die Gemeinde kann hier ein spezielles, äußerst zinsgünstiges KfW-Förderdarlehen in Anspruch nehmen. "Die Rückführung erfolgt über die vereinnahmten Benutzungsgebühren im Abwasserbereich", berichtete Kämmerer Peter Greiner-Fuchs. Der Gebührensatz ist bereits rückwirkend zum 1. Januar 2015 von 1,90 auf 2,80 Euro erhöht worden.
Die zweite, aber nachgelagerte Ursache sind "Grundstücksgeschäfte zur Flächenbevorratung von über 20 000 Quadratmetern", sprich der Kauf des ehemaligen Unex-Geländes, der durch Einsparungen und Mehreinnahmen finanziert wird.
Der Saldo des Finanzhaushalts verringert sich durch den Nachtrag zum 31.12.2016 um 35 251 Euro auf ein Plus von 114 213 Euro, statt wie bisher 149 464 Euro.
Die Darlehensaufnahme wirkt sich natürlich unmittelbar auf die Pro-Kopf-Verschuldung aus. Die wird von 143,62 Euro im Jahr 2014 auf 414,48 Euro in 2015 steigen und 2016 bei 837,71 Euro liegen, bevor dann wieder ein schrittweiser Abbau erfolgt.
"Durch den Nachtragshaushalt wird die Liquidität der Gemeinde sichergestellt und die finanzielle Grundlage für die Herkulesaufgabe Kanalsanierung geschaffen", so Greiner-Fuchs.