Downhillfahren macht den Radlern Spaß. Wenn dies aber auf illegal gebauten Parcours passiert, ist es mit dem Spaß schnell vorbei. Vor allem, wenn sich andere dadurch gestört fühlen oder gar bei Unfällen haften müssen.
Michael Busch Der Giesberg ist bei Spaziergängern und Wanderern, Wald- und Naturliebhabern beliebt. Mehrere alte Steinbrüche locken auch Kletterer an, Geocacher und Insektenfreunde. Kurzum: ein Naturparadies im Markwald. Doch wie das so bei Paradiesen ist, sie sind empfindlich und werden leicht gestört.
Immer wieder gibt es im Erlanger Ortsteil Dechsendorf Berichte von "rücksichtslosen Radlern", die das Gelände rund um die Steinbrüche unsicher machen. Unkontrollierte Geschwindigkeiten, weite Sprünge über nicht einsichtige Strecken, die dazu führen, dass der eine oder andere Radkünstler dort Laufende beim Landen mit dem Zweirad nur knapp verfehlt habe.
Rückblende: Anfang Oktober trafen sich Erlangens Oberbürgermeister Florian Janik, Vertreter der Forstwirtschaft und dem Markwald angrenzenden Gemeinden, um die neuen Informationstafeln, den benannten Wald betreffend, der Öffentlichkeit vorzustellen.
Haftung liegt beim Waldeigner
Dabei gab es am Rande der Präsentation die Idee, dass man doch die Dechsendorfer Rodelbahn, die sich am Giesberg befindet, als Down-Hill-Strecke für die Mountainbiker zur Verfügung stellen könnte. "Das nehmen wir als Idee mit und klären die Haftungsfragen", hatte der Erlanger Oberbürgermeister begeistert erklärt. Denn der Wunsch für solche Bahnen bestehe seit geraumer Zeit, es fehle lediglich das entsprechende Gelände.
Der anwesende Vertreter des Bayerischen Staatsforsten, Matthias Breuer, unterstreicht, dass man dieses Ansinnen genau prüfen müsse. "Grundsätzlich darf jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten."
Das gelte für den Wald im Allgemeinen und nicht nur für die Wege. Dieses Betreten schließt eine Befahrung mit Fahrrädern allerdings nicht mit ein. Das sei dann letztlich auch der Grund, warum die Forstbetriebe die immer wieder auftretenden Mountainbike-Anlagen eher skeptisch beäugen.
Der Bayerische Waldbesitzerverband gibt seinen Mitgliedern einen klaren Ratschlag: "Wir raten unseren Mitgliedern, jede dieser Anlagen sofort zu zerstören. Denn wenn ein Waldbesitzer Rampen oder Ähnliches in seinem Wald duldet, kann er bei Unfällen dafür haftbar gemacht werden."