Die Abwägung der Einwendungen und Eingaben zum Bebauungsplan "Heppengraben" und zu den Einbeziehungssatzungen "Mühlstraße" und "Dorfstraße" bestimmten die Tagesordnung der Sitzung von Schondras Marktg...
Die Abwägung der Einwendungen und Eingaben zum Bebauungsplan "Heppengraben" und zu den Einbeziehungssatzungen "Mühlstraße" und "Dorfstraße" bestimmten die Tagesordnung der Sitzung von Schondras Marktgemeinderats.
Viele der vom Architekturbüro ARZ vorgetragenen Einwendungen zum Baugebiet "Heppengraben" wurden vom Ratsgremium übernommen. Die vom Sachgebiet Städtebau angemahnte hohe Zahl von zwei Stellplätzen pro Wohnung will der Gemeinderat aber ebenso beibehalten, wie die maximal mögliche Höhe von 1,5 Metern der Einfriedung zur Straße hin.
An die Böschungen dürfe man bei der Erschließung des Gebietes nicht ran, kommentierte das Architekturbüro ARZ eine von der Unteren Naturschutzbehörde geforderte Detaillierung des Eingriffs bei der Rodung von Gehölzen, so dass auch diese Forderung abgelehnt wurde.
Der Eingabe der Unteren Wasserrechtsbehörde zur Einleitung von Oberflächenwasser wird durch den Bau eines Regenrückhaltebeckens Rechnung getragen.
Demografische Entwicklung
Die Regierung von Unterfranken, der Regionale Planungsverband Main-Rhön und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten lehnen die Ausweisung des Baugebietes weiterhin ab. Sie verweisen unter anderem auf die demografische Entwicklung, den Flächenverbrauch und die nicht ausgeschöpften Möglichkeiten der Innenentwicklung.
Die Gemeinde bleibt bei ihren bereits bei der ersten Auslegung vorgetragenen Begründungen und sieht die Ausweisung zur Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur und des Lebens der Gemeinde als zwingend notwendig an; zwei Ratsmitglieder konnten sich den vorgebrachten Gegenargumenten offensichtlich anschließen, so dass sie den Mehrheitsbeschluss nicht mittrugen. Wie Bürgermeister Bernold Martin(CSU) mittteilte, findet mit der Regierung von Unterfranken demnächst ein Gespräch statt.
Das Ratsgremium beschloss abschließend den Bebauungsplan "Heppengraben" mit integrierter Grünordnung in der vorgestellten Fassung. Die ortsübliche Bekanntmachung wird bis zur Rechtskraft der Änderung des Flächennutzungsplanes ausgesetzt.
Vergleichsweise problemlos
Die Behandlung der Einbeziehungssatzungen "Mühlstraße" und "Dorfstraße" durch Landschaftsarchitekt Andreas Baumgart war vergleichsweise problemlos. Unter anderem wurden folgende Änderungen vorgenommen: Die Ausgleichsflächen werden in einem "externen Geltungsbereich" zusammengefasst und werden dadurch rechtlich bindend. Die Notwendigkeit zur Rodung von Einzelbäumen ist im Zuge der Baugenehmigung zu prüfen.
Grünordnung diskutiert
Diskussionen gab es über die Empfehlungen zur privaten Grünordnung. Die Formulierungen: "Eine naturnahe Gestaltung ist zu fördern: Auf die besondere Bedeutung der Lage für das Ortsbild wird hingewiesen", erschien einigen Ratsmitgliedern als zu unverbindlich. Beide Satzungen wurden aber einstimmig beschlossen.
Auf großes Unverständnis stieß bei den Räten die Haltung des Landratsamtes zur einem Bauantrag von Renate und Jürgen Schäfer an der Helmersbach in Schönderling. Sie wollen eine Erdauffüllung vornehmen und darauf eine Maschinen- und Gerätehalle errichten. Obwohl das Vorhaben im Außenbereich liegt und die Antragsteller nicht privilegiert sind, hält das Amt das Vorhaben für genehmigungsfähig. "Die Haltung des Landratsamtes ist nicht nachvollziehbar", so Andreas Martin (CSU). "Wenn wir das genehmigen, machen wir ein Fass auf", so Roman Jörg (CSU). Trotz dieser kritischen Äußerungen fand der Antrag dennoch eine Mehrheit von 8:3 Stimmen.
Mit 9:2 Stimmen wurde der Antrag von Reinhold Beck zum Neubau einer Gerätehalle mit Doppelgarage genehmigt. Das Vorhaben liegt im Dorfgebiet, und es liegt kein Bebauungsplan vor, so dass trotz der ungewöhnlichen Ausführung der Gerätehalle die Zustimmung nicht verweigert werden kann.
Defekte Teile entfernt
Eine Nachfrage von Carmen Schaab (ABS) zum Spielplatz am Sportzentrum beantwortete Bürgermeister Martin: Die defekten Teile der Anlage wurden entfernt, so dass derzeit wieder eine gefahrlose und ordnungsgemäße Nutzung möglich ist.