Mehr Leben aufs Land

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Das war ein Kleinprojekt, das über das Regionalbudget in der Gemeinde Neuenmarkt gefördert wurde: eine neue Halterung für den Maibaum im Ortsteil Hegnabrunn. Foto: Werner Reißaus
Das war ein Kleinprojekt, das über das Regionalbudget in der Gemeinde Neuenmarkt gefördert wurde: eine neue Halterung für den Maibaum im Ortsteil Hegnabrunn. Foto: Werner Reißaus

Die ILE "Fränkisches Markgrafen- und Bischofsland" unterstützt Kleinprojekte.

Die Mitglieder der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) "Fränkisches Markgrafen- und Bischofsland" haben unter dem Vorsitz von Himmelkrons Bürgermeister Gerhard Schneider das Regionalbudget für das kommende Jahr 2021 einstimmig auf den Weg gebracht. Es steht damit wieder ein Budget von 100 000 Euro für Fördermaßnahmen bereit, das auch bereits vom Amt für Ländliche Entwicklung in Bamberg freigegeben wurde.

ILE-Managerin Annabelle Ohla informierte, dass die Frist für die Einreichung der Projektanträge bei der Geschäftsstelle in Trebgast, Kulmbacher Straße 36 (VG Trebgast) bis 15. Februar 2021 läuft. Falls Vereine, Stiftungen, Privatpersonen, Unternehmen, Kirchen und natürlich auch ILE-Kommunen eine unkomplizierte Finanzierung für Projekte suchen, kann die ILE über das Regionalbudget Zuschüsse bis zu 10 000 Euro gewähren. Ohla: "Wir rufen daher auf, diese Chance zu ergreifen und für ein mögliches Projekt einen Antrag auf Förderung bei der ILE zu stellen."

Geförderte Projekte müssen im Gebiet der ILE liegen, also in Bindlach, Gefrees, Goldkronach, Grafengehaig, Harsdorf, Himmelkron, Ködnitz, Marktleugast, Marktschorgast, Neuenmarkt, Stammbach, Trebgast und Wirsberg. Über das Regionalbudget werden Kleinprojekte von mindestens 625 Euro bis maximal 20 000 Euro Netto-Gesamtausgaben gefördert. Dabei können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Nettokosten gefördert werden.

Die Träger von Kleinprojekten dürfen mit ihren Projekten nicht beginnen, bevor sie ihren Antrag eingereicht haben. Die Geschäftsstelle prüft die Anträge und ein interkommunales Entscheidungsgremium aus verschiedenen Interessengruppen wählt anhand von festgesetzten Kriterien die Projekte aus, die über das Regionalbudget gefördert werden. Dabei müssen die Kleinprojekte einem oder mehreren Zielen der ILE "Fränkisches Marktgrafen- und Bischofsland" entsprechen: demographische Entwicklung, Lebensraum, Lebensqualität, Landschaftsentwicklung, Agrarstruktur, Hochwasserschutz, Erneuerbare Energien, Regionale Wirtschaft, Tourismus, Freizeit, Erholung und Verwaltungskooperation. Zum anderen müssen die Projekte den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Darunter fallen auch der Klimaschutz, die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie die Digitalisierung.

Förderfähig sind etwa Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen und Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Beantragen, ausführen, kassieren

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der ILE und dem Träger des Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt sind. Anschließend kann mit dem Projekt begonnen werden. Die Projekte müssen bis 30. September 2021 abgeschlossen und alle Belege bei der ILE-Geschäftsstelle eingegangen sein. Die Auszahlung erfolgt nach der Prüfung des Durchführungsnachweises. Für Fragen steht die ILE-Managerin unter Tel. 09227/9735750 oder 01515 7954954 sowie e-mail ilefmb.ev@gmail.com bereit. Online stehen Ifos und Formulare unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/index.php bereit. red