Mehr Geld für die Pflege

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Für Pflegebedürftige, die in Heimen stationär betreut werden, gibt es seit 1. Januar höhere Zuschüsse.
Für Pflegebedürftige, die in Heimen stationär betreut werden, gibt es seit 1. Januar höhere Zuschüsse.
Symbolfoto: Sebastian Willnow/dpa

Betreuung  Die AOK Bayreuth/Kulmbach weist darauf hin, dass am 1. Januar Zuschüsse für Pflegebedürftige zum Teil deutlich erhöht wurden.

Höhere Zuschüsse erhalten seit Januar Pflegebedürftige, die in Heimen stationär betreut werden. Grundlage dafür ist laut AOK-Direktion Bayreuth/Kulmbach eine neue gesetzliche Regelung. Die Zuschüsse sind gestaffelt und orientieren sich an der Dauer des Aufent-halts im Pflegeheim.

"Der Leistungszuschlag verringert den jeweiligen persönlichen Eigenanteil der Pflegekosten", so Marco Gräbner von der AOK. Im ersten Jahr trage die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten 25, im dritten 45 und danach 70 Prozent. "Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen nichts gesondert beantragen, die Zuschüsse werden direkt mit der jeweiligen Einrichtung abgerechnet", ergänzt seine Kollegin Stephanie Rocha. Allein im Bereich der AOK-Pflegekasse Bayreuth-Kulmbach machen die höheren Zuschüsse zusätzlich rund 741 600 Euro für fast 1700 Pflegebedürftige aus.

Weitere Erhöhungen

Wenn pflegende Angehörige vorübergehend nicht betreuen können, etwa, weil sie selbst krank sind, eine Kur machen oder in den Urlaub fahren wollen, ist es möglich, ihre Pflegebedürftigen in einer vollstationären Einrichtung versorgen zu lassen. Für maximal acht Wochen im Jahr erhalten Ver-sicherte für die Kurzzeitpflege einen Zuschuss von bis zu 1774 Euro, das entspricht einer Erhöhung um zehn Prozent. "Mit Mitteln aus der Verhinderungspflege stehen so bis zu 3386 Euro im Kalenderjahr für Kurzzeitpflege zur Verfügung", erklärt Marco Gräbner.

Auch bei den ambulanten Pflegesachleistungen gibt es eine Erhöhung um fünf Prozent. Für Hilfen durch einen Pflegedienst, wie zum Beispiel Betreuungsmaßnahmen, Körperpflege oder Unterstützung bei der Haushaltsführung, winken jetzt bis zu 2095 Euro (Pflegegrad 5).

Übergangspflege neu eingeführt

Wer nach einem Krankenhausaufenthalt weitere Pflege benötigt, hat seit kurzem Anspruch auf die sogenannte Übergangspflege, falls keine geeignete Kurzzeitpflege über ambulante Pflegedienste sichergestellt werden kann. "Übergangspflege wird Betroffenen in dem Krankenhaus, in dem sie ihre Behandlung erhalten haben, für bis zu zehn Tage angeboten", so Stephanie Rocha. Sie soll die Versorgung der Patienten mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlass-Management, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung gewährleisten.

Wer eine Beratung rund um Pflegeleistungen benötigt, kann sich an Marco Gräbner, Telefon 0921/288-261, E-Mail: marco.graebner@by.aok.de, oder an Stephanie Rocha, Telefon 0921 288-537, E-Mail: stephanie.rocha@by.aok.de, wenden. red