Ab dem heutigen Dienstag gilt in der Bamberger Altstadt wieder ein Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol an den Wochenenden ab 20 Uhr sowie eine Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen in d...
Ab dem heutigen Dienstag gilt in der Bamberger Altstadt wieder ein Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol an den Wochenenden ab 20 Uhr sowie eine Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen in der Innenstadt. Der Geltungsbereich wurde erweiterte um die Luitpoldstraße (ab Ludwigstraße bis Einmündung Obere Königstraße) sowie die Obere Königstraße (ab Einmündung Luitpoldstraße bis Kettenbrückstraße), teilt die Stadt mit.
Oberbürgermeister Andreas Starke und Bürgermeister Jonas Glüsenkamp in der Pressemitteilung übereinstimmend: "Wir sind jetzt an einem entscheidenden Punkt, ob wir die Verbreitung des Coronavirus weiter eindämmen können oder sich das Virus unkontrolliert ausbreitet, was dann wesentlich drastischere Maßnahmen nach sich ziehen würde." Die Stadt ziehe damit die konsequente Schlussfolgerung aus dem steigenden Infektionsgeschehen in den vergangenen Wochen.
Die Allgemeinverfügung gilt neben den Vorgaben der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und untersagt ab sofort wieder den Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken innerhalb des Geltungsbereichs (Sandgebiet, Untere Brücke, Obere Brücke, Obstmarkt und Gabelmann) ab 20 Uhr von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag sowie vor einem gesetzlichen Feiertag. Der Geltungsbereich für die Maskenpflicht wurde zudem erweitert. Die davon betroffenen Gebiete finden sich im Internet auf der Seite www.stadt.bamberg.de/corona unter "Dokumente". red