Marktgemeinde Burkardroth ist weiterhin schuldenfrei

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Burkardroth — Bürgermeister Waldemar Bug informierte bei der Sitzung des Marktgemeinderats das Gremium über das Rechnungsergebnis für das Jahr 2018. "Ein annehmbares Ergebnis", fasste er zusammen. Es ...

Burkardroth — Bürgermeister Waldemar Bug informierte bei der Sitzung des Marktgemeinderats das Gremium über das Rechnungsergebnis für das Jahr 2018. "Ein annehmbares Ergebnis", fasste er zusammen.

Es konnten rund 728 000 Euro mehr als angesetzt, nämlich rund 3,13 Millionen Euro dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Das zeige ein wirtschaftliches Verhalten. Um den letztjährigen Haushalt ausgleichen zu können, mussten knapp 1,4 Millionen Euro aus den Rücklagen entnommen werden. Dennoch bleibt die Marktgemeinde schuldenfrei (seit 1. September 2013).

Laut Rechnungsergebnis schloss der Verwaltungshaushalt mit 14,5 Millionen Euro (Ansatz 14,1 Millionen Euro). Weil nicht alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden konnten, weist der Vermögenshaushalt einen Unterschied von 5,4 Millionen Euro auf. Angesetzt waren 12,1 Millionen Euro, das Rechnungsergebnis betrug 6,3 Millionen Euro.

Die Satzung für die zweite Änderung des Bebauungsplans Bocksäcker in Premich beschlossen die Räte einstimmig. Seitens der Bürger waren weder Wünsche noch Anregungen vorgebracht worden. Das Landratsamt Bad Kissingen forderte, dass, auch künftig, Bauleitpläne in digitaler Form vorgelegt werden. Dem wird die Gemeinde Burkardroth Folge leisten.

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Kissingen berührt die Belange der Marktgemeinde Burkardroth nicht. Dementsprechend werden auch keine Einwände erhoben. Gleiches gelte für mögliche weitere Änderungen, hieß es.

Für alle vorliegenden Bauanträge, Einfamilienhaus in Wollbach und Frauenroth, gab es am Abend grünes Licht. Genehmigt wurde ebenso eine Geländeveränderung in Stangenroth. Der Eigentümer kann jetzt den Bau eines Wohnhauses beantragen.

Die Geländeauffüllung von gut 7000 Quadratmetern in der Gemarkung Zahlbach, unterhalb der Weiher hinter dem Gewerbegebiet, erhielt das gemeindliche Einvernehmen. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass naturschutzrechtlich keine Bedenken vorliegen.