braucht es jetzt erst einmal ein reinigendes Gewitter. Danach ist die Luft dann hoffentlich wieder
klar, und wir können zurück zu einer sachlichen Diskussion über die Inhalte", sagte Wolfgang Kaiser laut Pressemitteilung zu Beginn.
Kein Wahlkampf
Dem Vorwurf, man habe das Bürgerbegehren für Wahlkampfzwecke ins Leben gerufen, traten die Vertreter des Bürgerbegehrens erneut entgegen; ebenso dem Vorwurf, man habe mit "Fake News", also vorsätzlichen Fehlinformationen, um Unterstützung geworben: "Ich kann bis heute nicht nachvollziehen, welche Fehlinformationen wir da angeblich verbreitet haben sollen", so Gerald Makowski, der seit Anfang 2019 auch dem Ebelsbacher Gemeinderat angehört.
Wolfgang Kaiser ergänzte: "Es ist eher so, dass man uns fälschlicherweise einseitige persönliche Interessen unterstellt hat, wenn manche behaupten, es gäbe Anwohner, die sich im Neubaugebiet bereits ein Grundstück reservieren ließen und nun trotzdem gegen die geplante Erschließung seien, so ist das definitiv falsch. Mehrere Anwohner haben sich beim Bauamt lediglich als Interessenten vormerken lassen, und zwar allein aus dem Grunde, auf diese Art und Weise umgehend und aus erster Hand von der Gemeinde Informationen zum geplanten Bebauungsplan zu erhalten." Trotz einer Zusage der Gemeinde sei dies jedoch nie erfolgt, wurde vonseiten des Bürgerbegehrens bedauert. Man sei hier einer ausdrücklichen Empfehlung der Gemeinde gefolgt, um Informationen zu erhalten; nicht, weil man tatsächlich Baugrund erwerben wollte.
Der Argumentation, man sei mit der Kanalproblematik auf "Stimmenfang" für das Bürgerbegehren gegangen, wiesen Makowski und Dorsch zurück. "Manche Anwohner haben diese Sorge von sich aus geäußert; man hat diese Bedenken lediglich bei der Übergabe des Bürgerbegehrens an die Gemeinde weitergegeben, damit aber bewusst nicht um Unterstützung für das Bürgerbegehren geworben", hieß es.
Landschaftsschutz
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs lag auf der bisherigen Position der Gemeinde, eine Anbindung des Neubaugebietes Richtung Westen (an die frühere Bundesstraße 26 oder auch an die "Lohwiese") sei aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht genehmigungsfähig. In einer öffentlichen Gemeinderatssitzung im Februar 2020 sowie in einer Bürgerversammlung am Aschermittwoch, bei der sich rund 250 Ebelsbacher zu den Planungen der Gemeinde informierten, hatte Bürgermeister Ziegler diese Auffassung bekräftigt. Das Bürgerbegehren sieht, wie es weiter mitteilte, für diese Einschätzung weiterhin keine belastbare Grundlage, denn: Zwar habe es unstreitig ein Gespräch zwischen der Gemeinde und dem Landratsamt gegeben, auch habe das Landratsamt in einer ersten Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit dieser Trassenführung infrage gestellt. Aber: Eine abschließende Bestandskraft habe diese Stellungnahme nicht, wie Mathias Stretz vom Bauamt Ebelsbach einräumte; es handle
sich dabei um keinen unanfechtbaren Bescheid; dies sei auch im Baurecht so nicht vorgesehen.
Herausforderung
"Damit ist aus unserer Sicht deutlich geworden, dass man diese Straßenverbindung nicht vorschnell verwerfen darf. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg; wir gehen davon aus, dass man zwischen Gemeinde und Landratsamt hierzu eine Lösung finden kann, wenn man sich darum bemüht", so Kaiser. Der Landschaftsschutz sei aber sicherlich ein wichtiges Thema, das man berücksichtigen müsse.
Allerdings sei es eine Herausforderung, im Falle einer Verwirklichung dieser Trasse passende Ausgleichsflächen zu finden, erklärte Martin Horn: Hierzu müsste die Gemeinde entsprechende, weniger "wertvolle" Flächen erwerben und dann zu "höherwertigen" Naturschutzflächen aufwerten.
Auch müsse man die höheren Kosten für eine Straßenführung Richtung Westen berücksichtigen. Er stellte jedoch in Aussicht, Möglichkeiten zu dieser Anbindung noch einmal genauer prüfen zu lassen.
Im Gespräch wurden weitere Alternativen angesprochen. Entscheidend aus Sicht der Anwohner dürfte es sein, dass sich der zusätzliche Anwohnerverkehr sowie der in den Jahren der Bebauung zu erwartende Schwerlast- und Baustellenverkehr auf mehrere Straßen verteilt und nicht vorwiegend Richtung Gleisenau fließt.
Zusammenfassend erklärt das Bürgerbegehren: "Vieles wurde aus Sicht des Bürgerbegehrens in diesem ersten Gespräch erreicht", viel Gesprächsstoff bleibe noch offen. "Wir sind froh und dankbar, dass dieses Gespräch stattgefunden hat. Wir wollen nichts blockieren und nichts eskalieren, aber wir erwarten, dass die Gemeinde den nunmehr mit uns begonnenen Dialog fortführt und heute andiskutierte Lösungsansätze konkretisiert", so Kaiser.
Und die Klage?
Die durch das Bürgerbegehren eingereichte Klage gegen die Gemeinde, die mit einer Entscheidung des Gemeinderates dem Bürgerbegehren die Zulässigkeit abgesprochen hatte, verfolge man derzeit weiter. Allerdings sei man durchaus bereit, zu einem späteren Zeitpunkt über eine Rücknahme der Klage nachzudenken - sofern die Gespräche mit der Gemeinde weiter positiv verliefen. red