von unserem Mitarbeiter Karl-Heinz Frank Leutenbach — Mit der Frage, wie man mit den Weidenbrunnenquellen bei Oberehrenbach sowie der Spiegelquelle zwischen Mittel- und Oberehrenba...
von unserem Mitarbeiter Karl-Heinz Frank
Leutenbach — Mit der Frage, wie man mit den Weidenbrunnenquellen bei Oberehrenbach sowie der Spiegelquelle zwischen Mittel- und Oberehrenbach weiter verfahren soll, beschäftigte sich der Gemeinderat, ohne aber dabei über eine reine Absichtserklärung hinaus zu kommen.
Wie Bürgermeister Florian Kraft (FW) seinem Gremium mitteilte, hatte das Referat Umweltschutz, Abfallrecht und Wasserschutz beim Landratsamt Forchheim in einem Schreiben darauf verwiesen, dass die Wasserschutzgebietsverordnung für die Spiegelquelle aus dem Jahre 1994 nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht und deshalb eine Überarbeitung durch einen anerkannten Experten notwendig wäre.
Zwar habe man seitens der Gemeinde mit einem Schreiben vom Februar 2012 der Behörde mitgeteilt, dass derzeit ein Konzept für die langfristige Wasserversorgung von Ober- und Mittelehrenbach erarbeitet wird, nach dessen Abschluss dann auch eine Aktualisierung der betreffenden Wasserschutzgebietsverordnungen beantragt würde, bis zum heutigen Tag aber wurden keine entsprechende Unterlagen beim Landratsamt eingereicht.
Schutzgebiet aufheben? Jetzt bat man aber die Gemeinde darum, wie das Gemeindeoberhaupt weiter betonte, doch wenigstens mitzuteilen, ob eine Überarbeitung des Wasserschutzgebietes weiterhin angestrebt werde, oder man vielmehr beabsichtige, die seit langem nicht mehr für die öffentliche Wasserversorgung genutzte Quelle dauerhaft vom Netz zu nehmen und das Schutzgebiet aufzuheben.
Auch wurde mit gleichem Schreiben mitgeteilt, dass die Erlaubnis für die Nutzung der
Weidebrunnenquellen bei Oberehrenbach auch Ende 2015 ausläuft, weshalb bis sechs Monate vor Ablauf der Frist bei der Wasserrechtsbehörde eine Verlängerung der Erlaubnis, aber auch eine Anpassung der Wasserschutzgebietsverordnung aus dem Jahre 1996 beantragt werden müsste, wenn man denn die Quellen weiterhin nütze, was letztlich die Runde dann auch mit 13 zu Null Stimmen so beschloss.
Reaktivierung umstritten Über die Zukunft der Spiegelquelle dagegen entspannte sich in dem Gremium eine längere Debatte darüber, ob die Quelle mit einer momentanen Schüttung von gerade einmal 2,5 Kubikmeter/Tag, was laut Gemeinderat, Bauhofleiter und Wasserwart Gerhard Dittrich (FW) dafür spreche, dass sich die Quelle verlegt habe, überhaupt als Reserve genutzt werden kann, oder man besser daran tue, sie endgültig aufzulassen.
Für Reinhard Weber (CSU) würde sich angesichts von Investitionskosten zwischen 0,8 und 1,2 Millionen Euro für eine Tiefbrunnenbohrung eine Reaktivierung der alten Quelle auf jeden Fall rentieren. Eine weitere Anregung kam von Bernd Held (WvE), der meinte, auf jeden Fall zu versuchen, die privaten Quellen mit der Zeit in Gemeindebesitz zu bringen.
Letztlich sprach man sich dann doch dafür aus, die Spiegelquelle trotzdem weiter vor sich hin laufen zu lassen, ohne an der noch geltenden Wasserschutzgebietsverordnung etwas zu ändern, oder eine neue Quellfassung ins Auge zu fassen, bis die Quelle vielleicht eines Tages doch noch von selbst versiegt.
Anschließend sprach man sich einstimmig dafür aus, gegen den Bebauungsplan "Egelsee" in der Gemeinde Pinzberg keine Einwände geltend zu machen.